Hartz-IV
Widersprüche gegen Hartz-IV-Verweigerung oft erfolgreich
- Veröffentlicht: 19.04.2019
- 10:45 Uhr
- dpa
Wer Hartz IV beantragt, aber nicht bekommt, legt in der Regel Widerspruch ein - in vielen Fällen mit Erfolg. Doch die Verantwortung für die vermeintlichen Behördenfehler liegt laut Arbeitsagentur oft auch bei den Antragstellern.
Leistungsverweigerungen für Langzeitarbeitslose, denen fehlende Mitwirkung zur Last gelegt wird, sind oftmals unberechtigt. Entsprechende Klagen und Widersprüche gegen die Verweigerung von Hartz IV waren im vergangenen Jahr fast in jedem zweiten Fall erfolgreich. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Danach wurde rund 8100 von 17 700 Widersprüchen ganz oder teilweise stattgegeben. Zudem waren etwa 500 von 1200 Klagen erfolgreich - entweder weil den Klagen stattgegeben wurde oder das Jobcenter vorher einlenkte.
Die Bundesarbeitsagentur sieht in vielen Fällen allerdings die Verantwortung bei den Antragstellern. Nach Angaben einer Behördensprecherin war nur jeder vierte erfolgreiche Widerspruch auf eine "fehlerhafte Rechtsanwendung" zurückzuführen. In 62 Prozent dieser Fälle hätten die Betroffenen hingegen wichtige Dokumente erst mit Verspätung vorgelegt.
Hartz-IV-Beziehern drohen Sanktionen
Langzeitarbeitslosen können Hartz-IV-Leistungen gekürzt oder komplett verweigert werden, wenn sie den sogenannten Mitwirkungspflichten nicht nachkommen. So drohen Hartz-IV-Beziehern beispielsweise Sanktionen, wenn sie einen Termin beim Jobcenter verpassen. Die jetzt bekannt gewordenen Zahlen beziehen sich allerdings auf Fälle, wo eine Hartz-IV-Berechtigung grundsätzlich gar nicht anerkannt wurde - etwa weil die Betroffenen keine psychologischen Gutachten über ihre Arbeitsfähigkeit vorgelegt hatten.
Die daraus resultierenden Leistungsverweigerungen können nach Einschätzung der Linken-Vorsitzenden Katja Kipping jedoch verheerende Folgen haben. "Wir reden dabei von Menschen, die faktisch von der Hand in den Mund leben", erklärte Kipping. "Die Betroffenen können ausbleibende Leistungen kaum abpuffern." Deshalb gehörten derartige "Mitwirkungspflichten" umgehend auf den Prüfstand.
Risiko von Fehlentscheidungen
Die FDP warnte hingegen davor, die Erfolgsquoten bei Widersprüchen zu skandalisieren. "Oft liefern die Betroffenen Informationen, welche die Entscheidung anders ausfallen lassen, erst nachdem sie den Widerspruch eingelegt haben", sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Pascal Kober. Er warb stattdessen dafür, das System zu entbürokratisieren, um das Risiko von Fehlentscheidungen zu verringern.