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Studenten und Rentner

Zu viele Ausnahmen beim Mindestlohn?

  • Veröffentlicht: 03.03.2014
  • 10:45 Uhr
  • vwe, AFP
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Der Arbeitnehmerflügel in der Bundestagsfraktion von CDU und CSU warnt vor zu vielen Ausnahmen beim geplanten Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro. Diese könnten  verfassungsrechtlich "ein äußerst riskantes Manöver" darstellen, zitierte die "Süddeutsche Zeitung"  aus einem Positionspapier. Sonderregeln für Studenten oder Rentner könnten dem Gleichheitssatz in der Verfassung zuwiderlaufen und teilweise "auch als Altersdiskriminierung" ausgelegt werden. Auch für diese Gruppen könne ein Zusatzjob wichtig für den Lebensunterhalt sein.

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Zudem müsse verhindert werden, dass Firmen dann verstärkt Jobs für  Rentner und Studenten schafften, um Lohnkosten zu sparen, sagte der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe in der Unionsfraktion, Peter Weiß, der "SZ". Auch bei den Minijobbern seien Ausnahmen vom Mindestlohn weder "rechtlich möglich noch sinnvoll". Sinnvoll könne aber eine Ausnahme für junge Menschen sein, etwa bis zum 21. Lebensjahr. Damit solle verhindert werden, dass diese mit einer angelernten Tätigkeit Geld verdienten, statt eine richtige Ausbildung zu absolvieren.

Nach Angaben der "SZ" will Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles  (SPD) Mitte März einen ersten Gesetzentwurf für die Einführung des Mindestlohns vorlegen. Im April soll er im Kabinett beraten werden. Der Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde soll 2015 in Kraft treten.  Inwieweit es Ausnahmen geben soll, ist noch offen.

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