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München

Zwei Männer nach Brandanschlag auf Obdachlosen in Haft

  • Veröffentlicht: 12.11.2017
  • 21:28 Uhr
  • dpa
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© Felix Hörhager/dpa

Ein schlafender Obdachloser entgeht in München nur knapp einem Brandanschlag. Videokameras halten das Ganze fest, die Polizei fahndet nach zwei Tatverdächtigen - mit Erfolg.

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Nach der Festnahme von zwei Männern im Zusammenhang mit einem Brandanschlag auf einen schlafenden Obdachlosen am Münchner Hauptbahnhof ist gegen beide Haftbefehl erlassen worden. Das teilte ein Sprecher der Polizei München am Sonntag mit. Die Männer waren in der Nacht zum Sonntag festgenommen worden. Ein 25-Jähriger ohne festen Wohnsitz habe sich in Starnberg gestellt, ein 29-Jähriger sei an seinem Arbeitsplatz in München gefasst worden, sagte ein Sprecher der Polizei München am Sonntag. Die Männer hätten die Tat eingeräumt und bei der Vernehmung gesagt, dass sie sich «einen Spaß erlaubt» hätten. Ihnen wird versuchte gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.

Am Freitag hatte die Polizei mit Bildern einer Überwachungskamera nach den aus Italien stammenden Tatverdächtigen gefahndet. Daraufhin meldeten sich den Angaben zufolge mehrere Zeugen, die die beiden erkannt hatten. Die «Süddeutsche Zeitung» hatte zuvor über die Festnahme berichtet.

Passanten verhinderten Schlimmeres

Anfang November war es nachts zu dem Brandanschlag auf den 51 Jahre alten Obdachlosen gekommen. Zuerst hatten zwei Männer den Mann fotografiert, Selfies mit ihm gemacht und schließlich mit einer brennenden Zigarette seine Habseligkeiten angezündet. Passanten schoben die brennenden Tüten weg und verhinderten so Schlimmeres. Der Mann, der auf einer Bank an einem S-Bahnsteig schlief, blieb unverletzt. Er hätte sich laut Polizei erhebliche Brandverletzungen zuziehen können. Die Tatverdächtigen waren per S-Bahn geflohen.

Ein ähnlicher Fall in Berlin hatte vergangene Weihnachten bundesweit für Aufsehen gesorgt. Auch dort war ein schlafender Obdachloser angezündet worden. Fahrgäste löschten die Flammen, der ahnungslose Mann blieb ebenfalls unverletzt. Ein Haupttäter war sechs Monate später wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe verurteilt worden.

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