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Großeinsatz

Zwischenfall an Münchens Airport - Terminals geräumt

  • Veröffentlicht: 27.08.2019
  • 12:50 Uhr
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Eine unkontrollierte Person geriet in den Sicherheitsbereich und löste einen Großeinsatz aus.

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Weil ein unkontrollierter Fluggast in einen Sicherheitsbereich am Münchner Flughafen gelangt ist, hat die Polizei am Dienstagmorgen mehrere Terminalbereiche geräumt. Betroffen waren das Terminal 2 und die Bereiche B und C des Terminals 1. Nach etwa zweieinhalb Stunden teilte ein Flughafensprecher mit, dass die gesuchte Person nach Angaben der Bundespolizei gefasst sei. Die Abfertigung am Terminal 1 lief bereits wieder an. Im Terminal 2 dauere es aber noch, sagte der Sprecher. Hier sei die Bundespolizei noch im Einsatz.

Nun müsse geprüft werden, wo sich der Passagier zwischenzeitlich aufgehalten habe, sagte der Sprecher. Wie viele Starts und Landungen dadurch verschoben werden oder gar ausfallen, war zunächst unklar. Das hänge von der Dauer des Polizeieinsatzes ab, sagte der Flughafensprecher.

Der Fluggast war ersten Erkenntnissen zufolge aus einem sogenannten nicht sicheren Drittstaat am Terminal 2 von Deutschlands zweitgrößtem Airport angekommen, wie der Sprecher sagte. Vor der Einreisekontrolle sei er über eine Notausgangstür in einen Bereich gelangt, in den nur kontrollierte Passagiere dürfen, erklärte der Flughafensprecher. Daraufhin leitete die Bundespolizei nach eigenen Angaben "gefahrenabwehrende Maßnahmen" gemäß EU-Gesetzesvorgaben ein.

Ähnlicher Vorfall vor genau einem Jahr

Alle Menschen aus den betroffenen Terminalteilen müssten noch einmal kontrolliert werden, sagte ein Sprecher der Bundespolizei. Das Terminal 1 wurde ebenfalls teilweise geräumt, weil man dorthin mit einem Bus gelangen kann. Der Flughafen verteilte Wasser in den betroffenen Gebäudeteilen und informierte die Passagiere über Lautsprecheransagen und via Twitter über die Situation. Ähnliche Vorfälle an Flughäfen gibt es immer mal wieder.

Das aktuelle Geschehen erinnert an das Münchner Flughafenchaos zu Beginn der Sommerferien 2018: Damals hatte die Bundespolizei das Terminal 2 und das dazugehörige Satelliten-Terminal geräumt, weil eine Frau unkontrolliert durch eine Sicherheitsschleuse gelangt war. 330 Flüge wurden abgesagt, mehr als 31 000 Passagiere waren das ganze Wochenende über betroffen. Der Schaden ging in die Millionen.

Der Flughafen verteilte anschließend freiwillig knapp 6000 50-Euro-Gutscheine. Das Amtsgericht Erding entschied allerdings, dass Fluggesellschaften nicht zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet sind, wenn Passagiere aufgrund einer Anti-Terror-Maßnahme nicht fliegen können (Az.: 4 C 3819/18). Vier Kläger aus München hatten eine Entschädigung von je 400 Euro wegen Flugbeförderungsverweigerung gefordert. Die beklagte Fluggesellschaft war hingegen der Ansicht, dass sie die Beförderung nicht verweigert habe, weil die Kläger nicht rechtzeitig am Abfluggate erschienen seien und sie für die Anti-Terror-Maßnahme der Bundespolizei nicht verantwortlich sei. Das sah auch das Amtsgericht so. Das Urteil ist rechtskräftig.

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