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Badewannen-Mord in Rottach-Egern

13 Jahre Haft trotz Unschuld? Neuer Prozess um Badewannen-Mord

  • Aktualisiert: 26.04.2023
  • 18:52 Uhr

Das Wichtigste in Kürze

  • "Badewannen-Mord" in Rottach-Egern wird neu aufgerollt.

  • Saß Verurteilter 13 Jahre unschuldig im Gefängnis?

  • Manfred Genditzki behauptet unschuldig gewesen zu sein.

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Ein seltenes Ereignis in der Justizwelt - die Wiederaufnahme eines Verfahrens. Sie treten auf, wenn es neue Tatsachen oder Beweise gibt. So auch beim Fall von Manfred Genditzki. Der Vorwurf: Der Mord einer 87-jährigen Frau in Rottach-Egern. Saß Genditzki 13 Jahre lang unschuldig hinter Gittern?

Verurteilter 13 Jahre unschuldig im Gefängnis?

13 Jahre unschuldig im Gefängnis? Manfred Genditzki wurde 2010 vom Landgericht München II wegen des sogenannten "Badewannen-Mordes" zu lebenslanger Haft verurteilt. Er behauptet jedoch, unschuldig zu sein. Genditzki war als Hausmeister in der Wohnanlage der 87-jährigen Getöteten in Rottach-Egern tätig. Laut Überzeugung des Schwurgerichts habe Genditzki die Seniorin im Oktober 2008 in deren Wohnung auf den Kopf geschlagen und dann in der Badewanne ertränkt. Nach zwei Revisionen wurde das Urteil schließlich rechtskräftig.

Nun gibt es jedoch neue Hoffnung für Genditzki: Der Fall wurde vor dem Landgericht München I neu aufgerollt, was äußerst selten vorkommt. Genditzkis Verteidigerin Regina Rick ist optimistisch und geht davon aus, dass ihr Mandant freigesprochen wird, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet. Das Wiederaufnahmeverfahren hat begonnen und es sind zunächst 19 weitere Verhandlungstage bis Anfang Juli geplant.

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Badewannen-Mord: Erneuter Prozess in München

Genditzki, geboren 1960 in Kalübbe in Mecklenburg-Vorpommern und ausgebildeter Agrotechniker und Mechanisator, hat zu Beginn des neu aufgerollten "Badewannen-Mord"-Prozesses vor dem Landgericht München I eine Erklärung verlesen lassen. Seine Verteidigerin Regina Rick beteuerte darin seine Unschuld. Genditzki habe die 87-jährige Seniorin nicht umgebracht und auch ihr sonst keinerlei Gewalt angetan. Stattdessen habe er laut Rick ein fast schon familiäres Verhältnis zu ihr gehabt, habe ihr Frühstück gemacht und für sie eingekauft.

Die Verteidigerin sieht gewichtige Argumente auf der Seite ihres Mandanten, der die alte Dame am Tag ihres Todes noch besucht hatte und bis etwa 15 Uhr bei ihr gewesen war. Sie betonte, dass die Gutachten zeigen werden, dass der Todeszeitpunkt viel später gewesen sei. Ihrer Überzeugung nach war die 87-Jährige vielmehr in die Badewanne gestürzt, was das ursprüngliche Gericht jedoch ausgeschlossen hatte.

Verteidigerin kritisiert Strafjustiz

Die Verteidigerin Genditzkis kritisierte den Sachverständigen, der laut ihrer Aussage sein Gutachten den Erwartungen der Strafverfolgungsbehörden angepasst hatte. Sie betonte, dass es ein Skandal sei, dass Manfred G. vorgeworfen wird, einen Streit mit der Frau gehabt zu haben, obwohl es dafür keinen Anhaltspunkt gibt. "Meine persönliche Hoffnung ist, dass sich die Fehlerkultur in der bayerischen Strafjustiz verbessert", so die Anwältin.

Meine persönliche Hoffnung ist, dass sich die Fehlerkultur in der bayerischen Strafjustiz verbessert

Regina Rick, Verteidigerin Manfred Genditzki

Genditzki hatte nach seiner ersten Verurteilung 2010 Revision eingelegt, die jedoch erfolglos blieb. Nach einer erneuten Bemühung, wurde Genditzki im August 2022 schließlich aus der Haft entlassen. Das Urteil des neu aufgerollten Prozesses bleibt abzuwarten.

  • Verwendete Quelle:
  • Nachrichtenagentur dpa
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