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Unfall auf Augsburger Spielplatz

Ahorn erschlägt Kind: Baumkontrolleur in Augsburg freigesprochen

  • Aktualisiert: 25.09.2023
  • 19:06 Uhr
  • Sara Ritterbach

Tödliches Unglück auf einem Spielplatz in Augsburg - ein Baum war im Juli 2021 umgekippt und hatte dabei ein Kleinkind erschlagen. Jetzt steht der für den Spielplatz zuständige Baumkontrolleur vor Gericht.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Im Juli 2021 ist ein Ahornbaum auf die Wippe eines Augsburger Spielplatzes gefallen. 

  • Eine Mutter und ihr Kind wurden getroffen. Die Tochter verstarb später in der Klink.

  • Der für den Spielplatz zuständige Baumkontrolleur muss sich jetzt wegen fahrlässiger Tötung vor dem Gericht verantworten.

Unglück auf Spielplatz in Augsburg

Unglück auf einem Spielplatz in Augsburg - im Juli 2021 ist ein 23 Meter hoher Ahornbaum auf eine Wippe gekippt, auf der eine Mutter mit ihrer 1,5 Jahre alten Tochter spielte.

Die Mutter wurde bei dem Unfall schwer verletzt. Das Kleinkind starb später in der Augsburger Klinik.

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Baumkontrolleur vor Gericht

Der für den Spielplatz zuständige Baumkontrolleur musste sich heute (25.09.2023) wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung vor dem Augsburger Amtsgericht verantworten.

Der 58-Jährige hatte den deutlich schräg wachsenden Baum zuletzt 14 Monate vor dem Unglück mit einer Hammerprüfung untersucht. Den Pilzbefall und die damit einhergehende innere Fäule des Baumes bemerkte er dabei nicht.

War Kontrolleur Schuld?

Um die Verantwortung des Kontrolleurs einzuschätzen, wurden drei Gutachter von dem Gericht gehört - allerdings kommen sie zu unterschiedlichen Ergebnissen. 

Ein Sachverständiger warf dem Baumkontrolleur vor, dass er eine weitergehende technische Untersuchung des Baumes hätte veranlassen müssen, um der Sicherheit auf den Grund zu gehen.

Die beiden anderen Gutachter sind hingegen davon überzeugt, dass die vorgenommene Routineüberprüfung ausreichend und entsprechend den Vorgaben gewesen sei.

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Angeklagter wurde frei gesprochen

Laut dem Gerichtssprecher kam das Gericht in dem konkreten Einzelfall nun zu dem Ergebnis, dass ein Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden konnte. Der 58-Jährige wurde demnach frei gesprochen.  

Der Unfall ist kein Einzelfall

Erst letzte Woche ist eine Frau im Würzburger Ringpark gestorben. Eine zwanzig Meter hohe Buche stürzte um und hatte die Frau unter sich begraben. Auch dieser Baum hatte einen Pilzbefall. Ein Gutachter befasst sich damit, wie es zu dem Unfall kommen konnte. 

  • Verwendete Quelle:
  • Nachrichtenagentur dpa
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