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Ex-Fußball-Nationaltorwart vor Gericht

Anklage gegen Lehmann: Kettensägen-Prozess in Starnberg

  • Veröffentlicht: 08.12.2023
  • 15:18 Uhr
  • Julius Seibert

WM-Held Jens Lehmann steht ab Freitag vor Gericht. Der 54-Jährige wird beschuldigt, im Sommer letzen Jahres mit einer Kettensäge in die Garage seines Nachbarn eingebrochen zu sein und dort einen Dachbalken zersägt zu haben.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Jens Lehmann wird vorgeworfen mit einer Kettensäge, den Dachbalken der Nachbar-Garage zersägt zu haben. 

  • Die Aktion gilt als Höhepunkt eines langjährigen Nachbarschaftsstreits.

  • Außerdem wirft die Staatsanwaltschaft dem ehemaligen Torhüter Betrug und Polizisten-Beleidigung vor.

  • Der WM-Held von 2006 widerspricht den Anklagepunkten und redet von Missverständnissen.

Kettensägen-Angriff auf Nachbar-Garage?

Im Prozess um einen mutmaßlichen Angriff mit einer Kettensäge auf die Garage seines Nachbarn sieht der frühere Fußball-Nationaltorwart Jens Lehmann sich als Opfer von falschen Verdächtigungen und spricht von Rufmord. 

Die Staatsanwaltschaft wirft Lehmann in ihrer Anklage unter anderem vor, im Sommer vergangenen Jahres einen Dachbalken in der Garage seines Nachbarn mit einer Kettensäge zersägt zu haben. Beweismaterial hierzu sollen Aufnahmen einer Überwachungskamera liefern.

Der ehemalige Nationaltorwart widerspricht den Vorwürfen des Hausfriedensbruchs und gibt an mit der Kettensäge die Hecke seines Nachbarn geschnitten habe - auf dessen Wunsch. Die Staatsanwaltschaft misstraut diesen Aussagen.

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Nachbarschaftsstreit wohl Ursache

Laut Anklagebehörde war der mutmaßlichen Tat ein jahrelanger Nachbarschaftsstreit vorausgegangen. So soll die neu gebaute Garage dem WM-Helden den Blick auf den Starnberger See versperrt haben. 

Lehmanns Anwalt Christoph Rückel verlas vor der Aussage seines Mandanten eine Verteidigererklärung, in der er vor allem betonte, dass der Nachbarschaftsstreit und auch zivilrechtliche Auseinandersetzungen beigelegt seien.

Mehrere Vorwürfe an Lehmann

Lehmann steht auch wegen Beamtenbeleidigung und Betrugs vor Gericht. Weil er die Gebühren in einem Parkhaus nicht zahlen wollte, soll er eine Polizistin als Lügnerin bezeichnet haben, nachdem sie ihm seinen Führerschein entzogen wollte.

Der Angeklagte berief sich auf Missverständnisse und eine fehlende Rechnung. 

  • Verwendete Quelle:
  • Nachrichtenagentur dpa
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