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Dreifachmord in Starnberg: Hohe Haftstrafen für Täter

  • Aktualisiert: 06.03.2023
  • 19:34 Uhr

Das Wichtigste in Kürze

  • Hohe Jugendstrafe für Täter beim Dreifachmord in Starnberg

  • Die Verteidigung des angeklagten Mittäters plant eine Revision

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Ein Dreifachmord in Starnberg hatte vor drei Jahren für Schlagzeilen gesorgt. Eine Familie wurde tot im eigenen Haus aufgefunden: Sohn und Eltern wurden erschossen. Jetzt hat das Gericht in München eine hohe Jugendstrafe gegen die beiden Täter verhängt.

Urteil fällt bei Dreifachmord-Prozess

In einem langwierigen Verfahren um einen Dreifachmord in Starnberg hat das Landgericht München II am Montag den Hauptangeklagten zu 13 Jahren Jugendstrafe verurteilt. Sein Mitangeklagter erhielt acht Jahre und sechs Monate Haft wegen einfachen Mordes. Die Verteidigung des Mitangeklagten kündigte sofort an, in Revision zu gehen.

Das Gericht stellte nach anderthalb Jahren Verhandlung fest, dass der 22-jährige Hauptangeklagte im Januar 2020 seinen Freund und dessen Eltern ermordet hatte. Der Täter hatte vor einem Jahr ein ausführliches Geständnis abgelegt, in dem er zugab, dass er die Morde begangen hatte, um an die illegalen Waffen seines Freundes zu gelangen und sie zu verkaufen. Der 21-jährige Mitangeklagte war laut Gericht an der Planung des Mordes beteiligt und hatte den Haupttäter zum Tatort gefahren.

Die Vorsitzende Richterin Regina Holstein begründete das Urteil damit, dass beide Angeklagten unter Geldnot litten. Der Hauptangeklagte hatte sein Opfer "regelrecht hingerichtet", während der Mitangeklagte als Mittäter gehandelt hatte und von den Mordplänen wusste. Die Richterin geht davon aus, dass das Opfer einen Amoklauf geplant hatte und dass der Hauptangeklagte die Tat begangen hatte, um Schlimmeres zu verhindern und um an die Waffen zu gelangen.

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Verteidigung des Mittäters plant Revision

Die Verteidigung des verurteilten Mittäters plant eine Revision. So ist laut Rechtsanwalt Alexander Stevens die Mittäterschaft seines Mandanten seit seinem Plädoyer "nicht mehr haltbar" - das äußerte der Jurist gegenüber der Deutschen Presse-Agentur kurz nach dem Urteil. Laut dem Verteidiger konnte sein Mandant von dem Plan, die Tat wie Selbstmord aussehen zu lassen, nichts gewusst haben.

Der Hauptangeklagte zeigte in seinem letzten Wort während des Prozesses Reue und entschuldigte sich bei den Angehörigen, obwohl er wisse, dass seine Taten nicht zu entschuldigen seien. Die Verteidigung des Mitangeklagten forderte einen Freispruch vom Mordvorwurf und räumte nur die Beteiligung an der Planung eines bewaffneten Raubüberfalls ein.

Der Dreifachmord von Starnberg hatte zuerst auch Schlagzeilen gemacht, weil die Ermittlenden zunächst davon ausgingen, dass der Sohn seine Eltern und sich selbst erschossen habe.

  • Quelle: dpa
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