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Anklage wegen Steuerhinterziehung

Masken-Prozess in Bayern: Tandler weist Vorwurf zurück

  • Veröffentlicht: 04.10.2023
  • 16:37 Uhr
  • Julius Seibert

Prozess in der Maskenaffäre rund um Andrea Tandler - der Tochter des früheren CSU-Generalsekretärs und ihrem Geschäftspartner wird schwere Steuerhinterziehung in Höhe von 23,5 Millionen Euro vorgeworfen. Am Mittwoch äußerte sich die Angeklagte selbst zu den Vorwürfen vor dem Landesgericht München I.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Andrea Tandler und ihre Geschäftspartner erhielten hohe Provisionszahlungen für Maskenlieferungen während der Corona-Pandemie.

  • Den Angeklagten wird vorgeworfen, dabei Steuern in Höhe von 23,5 Millionen Euro hinterzogen zu haben.

  • Im Fall einer Verurteilung drohen den Beschuldigten langjährige Haftstrafen.

Steuerhinterziehung in Millionenhöhe

Andrea Tandler und zwei weiteren Geschäftspartnern wird vor dem Landesgericht München I vorgeworfen, Steuern in Höhe von 23,5 Millionen Euro hinterzogen zu haben. Ausgangspunkt dafür waren Provisionszahlungen, die zu Beginn der Corona-Pandemie an die Angeklagten ausgezahlt worden sind.

Die Unternehmerin und Tochter des ehemaligen CSU-Generalsekretärs Gerold Tandler trat hierbei als Vermittlerin zwischen Bund und Ländern auf der einen Seite und Herstellern von Corona-Schutzausrüstung auf der anderen Seite auf. Hierbei sollen Tandler und ihr Geschäftspartner große Teile Ihrer Einkommens und Schenkungssteuer sowie der Gewerbesteuer den Behörden vorenthalten haben. Insgesamt beläuft sich der wirtschaftliche Schaden laut Staatsanwaltschaft auf 15,2 Millionen Euro.

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Tandler weist Vorwürfe von sich ab

Seit Anfang Januar sitzt Andrea Tandler in Untersuchungshaft. Am Mittwoch sagte die Unternehmerin nun erstmals im Steuerprozess aus und weist dabei alle Vorwürfe von sich. Sie bekennt sich zu ihren Geschäften, die sie mit reinem Gewissen abgeschlossen hätte und bei denen sie und ihr Geschäftspartner stets auf eine korrekte Handhabung geachtet habe.

Den Vorwurf des Betruges weist sie strikt von sich ab, gesteht aber ein, dass es in der Zeit der Masken-Deals auch zu Fehlern gekommen ist.

Bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe möglich

Für alle drei Angeklagten gilt bis zu einer Verurteilung die Unschuldsvermutung. Falls dies doch eintritt, drohen Tandler und ihren Partnern je nach schwere des Delikts Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis hin zu zehn Jahren, wie Gerichtssprecher Laurent Lafleur mitteilt.

Bis zur endgültigen Prozessentscheidung hat die Wirtschaftsstrafkammer acht Hauptverhandlungstermine angesetzt. Ein mögliches Urteil ist aber voraussichtlich erst für Mitte November geplant.

  • Verwendete Quelle:
  • Nachrichtenagentur dpa
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