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Windkraft in Bayern

Mehr Windräder? Bayern will Luftverkehrsgesetz lockern

  • Veröffentlicht: 05.03.2024
  • 15:58 Uhr
  • Viola Haas

Video: Redakteurin Zoe Wiesner

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Ausbau der Windenergie - neben der 10H-Regel haben in Bayern die Interessen des Luftverkehrs oft den Bau verhindert. Das will der Freistaat jetzt über die Länderkammer ändern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bayern will den Bau von Windrädern voranbringen.

  • Hohe Windräder sind aus der Sicht von Piloten oft nicht ideal.

  • Bisher verhindern die Interessen des Luftverkehrs oft den Bau von den Windkraftanlagen.

  • Der Freistaat Bayern will das Gesetz per Bundesratsinitiative jetzt ändern lassen.

Ausbau der Windenergie

Per Bundesratsinitiative will der Freistaat Bayern das Luftverkehrsgesetz zugunsten eines einfacheren Ausbaus der Windenergie an Land ändern lassen.

Der notwendige Ausbau der Windenergie an Land trete immer stärker in Konkurrenz mit den Belangen des Luftverkehrs – sowohl des zivilen als auch des militärischen, teilte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) am Dienstag nach einer Sitzung des Kabinetts in München mit, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet. Bayern wolle den Ausbau der Windenergie "durch mehr Flexibilität im Luftverkehrsgesetz des Bundes" beschleunigen.

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Luftverkehr hat per Gesetz Vorrang

Bislang räume das Gesetz den Belangen des Luftverkehrs pauschal den Vorrang ein. So könnten etwa Windräder mit einer Höhe von mehr als 100 Metern nur mit Zustimmung der Luftfahrtbehörden errichtet werden – was praktisch alle Windräder betreffe, betonte Herrmann.

Der Freistaat wolle mit seiner Bundesratsinitiative erreichen, dass die Genehmigungsfähigkeit einer Windenergieanlage künftig im Rahmen einer Abwägungsentscheidung getroffen werde.

Bayern fordert Abwägung

Auf diese Weise könnte geprüft werden, ob die Sicherheit des Luftverkehrs auch durch zumutbare Anpassungen bei der Abwicklung des zivilen oder militärischen Luftverkehrs gewährleistet werden könne, wenn das Interesse an der Nutzung der erneuerbaren Energien überwiege.

Die Entscheidung zum Bau des Windrades obliege dann der zuständigen Immissionsschutzbehörde. Diese müsse die Stellungnahme der jeweiligen Luftfahrtbehörde zwar in die Entscheidung einbeziehen, sei aber nicht an sie gebunden.

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Schnellere Entscheidung zudem

Mit der angestrebten Änderung des Luftverkehrsgesetzes sollten auch die teils langen Verfahrenszeiten der luftrechtlichen Stellungnahme der Flugsicherungsorganisation verkürzt werden. Die Flugsicherungsorganisation, in der Praxis die Deutsche Flugsicherung GmbH, müsse ihre Einschätzung dann spätestens zwei Monate nach Erhalt der erforderlichen Informationen mitteilen.

  • Verwendete Quelle:
  • Nachrichtenagentur dpa
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