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Neuneinhalb Jahre Jugendstrafe

Mord an Blumenverkäuferin: 18-Jähriger erhält Haftstrafe

  • Veröffentlicht: 30.01.2024
  • 15:01 Uhr
  • Julius Seibert
Article Image Media
© Daniel Vogl/dpa

Entscheidung vor der Jugendkammer des Landgerichts Coburg: Der 18-jährige Täter gesteht den Mord an einer Blumenverkäuferin. Am Dienstag ist er nun zu einer Freiheitsstrafe von neuneinhalb Jahren verurteilt worden.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Im Mordfall um die 50-jährige Blumenverkäuferin aus Lichtenfels hat das zuständige Gericht am Dienstag ein Urteil gesprochen.

  • Die Jugendkammer des Landgerichts Coburg verurteilte den 18-jährigen Täter zu einer Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren.

  • Der Angeklagte hatte seine Tat gestanden und sich dafür entschuldigt. Dennoch fällt das Urteil der Jugendkammer hart aus.

Wegen Vorsatz: Neuneinhalb Jahre für Täter

Für den Mord an einer Blumenverkäuferin im oberfränkischen Lichtenfels ist ein 18-Jähriger zu einer Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren verurteilt worden. Eine Jugendkammer des Landgerichts Coburg sah es als erwiesen an, dass der zur Tatzeit 17 Jahre alte Angeklagte die 50-Jährige im März 2023 vorsätzlich getötet hat, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte.

Der Jugendliche habe den Blumenladen aufgesucht, um an die Tageseinnahmen zu kommen, zeigte sich die Kammer überzeugt. Er habe sich zunächst als Kunde ausgegeben und der Frau dann mehrere Messerstiche in Hals und Nacken versetzt, woran die Frau letztlich gestorben sei.

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Tatort-Spuren geben Tathergang wieder

Während des Prozesses hatte der Angeklagte die Tat eingeräumt, aber angegeben, er habe erst nachdem er das Geld aus der Ladenkasse genommen habe bei einem Handgemenge mit der Frau aus Panik auf sie eingestochen.

Dieser Version folgte das Gericht nicht. Die am Tatort gesicherten Spuren wiesen demnach darauf hin, dass der Jugendliche bereits vor dem Griff in die Kasse auf die Frau eingestochen hat. Auch seien die Stiche sehr zielgerichtet gewesen und könnten nicht bei einem Kampf entstanden sein.

Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt

Die Kammer wertete dies als Mord und Raub mit Todesfolge. Es seien unter anderem die Mordmerkmale der Habgier und Heimtücke erfüllt. Der Prozess wurde aufgrund des Alters des Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt.

Während des Verfahrens hatte sich der 18-Jährige für die Tat entschuldigt. Als Motiv gab er an, dass er sich durch den Überfall die Gebühr für einen Angelkurs in Höhe von 300 Euro habe beschaffen wollen. Aus Sicht der Kammer hätte der Angeklagte das Geld auch von Verwandten erhalten oder in Raten bezahlen können.

  • Verwendete Quelle:
  • Nachrichtenagentur dpa
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