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Raser-Prozess in München: Angeklagter weint vor Gericht

  • Veröffentlicht: 15.02.2023
  • 14:33 Uhr
Article Image Media
© Matthias Balk/dpa

Es endete in einer Tragödie - eine Gruppe von Freunden hat sich dazu entschieden, mit gemieteten Luxusautos auf der Autobahn ein gefährliches Rennen auszutragen. Einer der Beteiligten verstarb während der waghalsigen Aktion. Jetzt kommt es zum Prozess im Amtsgericht München.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Prozess-Beginn nach tödlichem Raserunfall auf Autobahn bei München

  • Angeklagter bricht bei Prozess in Tränen aus und bittet um Entschuldigung

Angeklagter in Tränen beim Prozess

Im Zuge des Prozesses um einen tragischen Raserunfall auf einer Autobahn nahe München hat sich der Angeklagte vor Gericht mit tränenerstickter Stimme bei der Familie des verstorbenen Beifahrers entschuldigt.

Der 26-jährige Student betonte laut Angaben der Nachrichtenagentur dpa, dass er niemals damit gerechnet hätte, dass etwas derartig Schreckliches passieren würde, bevor er vor dem Amtsgericht München in Tränen ausbrach. Anschließend bat der Angeklagte den Anwalt, seine Stellungnahme fortzusetzen. In seiner Erklärung zeigte der 26-Jährige Reue und bat aufrichtig um Entschuldigung. Er betonte, dass er alles tun würde, um die tragischen Ereignisse rückgängig zu machen.

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Wende nach neun Monaten Ermittlungen

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung. Der Angeklagte soll 2019 mit einem gemieteten Sportwagen auf der Garmischer Autobahn bei München mit einer Geschwindigkeit von mindestens 305 Stundenkilometern einen Unfall verursacht haben. Dabei kam sein Beifahrer ums Leben, der aus dem zerstörten Wagen geschleudert worden war. Es dauerte neun Monate, bis die Ermittlungen ergaben, dass der Angeklagte das Auto gefahren war und nicht der Verstorbene.

Der Angeklagte gab laut Angaben der Nachrichtenagentur dpa an, sich nicht an den Unfall und daran erinnern zu können, wer gefahren war. Die beiden Freunde hätten sich beim Fahren abgewechselt, und er habe seinen Freund nicht fälschlicherweise beschuldigen wollen. Er habe einfach nicht gewusst, dass er gefahren sei und nicht sein Freund. Der Bruder des Verstorbenen kritisierte das Verhalten des Angeklagten nach der Tat als "feige, anwidernd und untermenschlich". Der lange Zeit herrschende Glaube, dass sein Bruder der "Todesfahrer von Gauting" gewesen sei, habe seine Familie zusätzlich belastet.

Prozess vor dem Amtsgericht München

Die Tat wird in erster Linie vor dem Amtsgericht und nicht vor dem Landgericht verhandelt, da bei dem Rennen kein unbeteiligter Dritter ums Leben kam, sondern ein Beifahrer, der an dem Rennen teilgenommen hatte. Somit liegt der Strafrahmen für solch ein Rennen nicht bei zehn Jahren. Die Höchststrafe, die das Amtsgericht verhängen kann, beträgt vier Jahre.

  • Quelle: dpa

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