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Dieselfahrverbot in München

Streit um Luftqualität in München: Neue Vorwürfe der Deutschen Umwelthilfe

  • Veröffentlicht: 13.03.2024
  • 17:56 Uhr
  • Elena Dersch
Der Verkehr staut sich im Berufsverkehr am Morgen am Tunnel Heckenstallerstraße auf dem Mittleren Ring.
Der Verkehr staut sich im Berufsverkehr am Morgen am Tunnel Heckenstallerstraße auf dem Mittleren Ring. © Matthias Balk/dpa

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erhebt erneut Vorwürfe im politischen und juristischen Streit um die Luftqualität in München. Konkret geht es dabei um die Umsetzung eines Dieselfahrverbotes.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erhebt abermals Vorwürfe im Streit um die Luftqualität Münchens.

  • Die Forderungen im Luftreinhalteplan des bayerischen Kabinetts entsprachen laut DUH schon 2017 nicht den gesetzlichen Anforderungen.

  • Seit Februar 2023 gibt es nun eine erste Stufe eines Dieselfahrverbots.

Streit um Luftqualität in München

Der politische und juristische Streit um die Luftqualität in München tobt schon viele Jahre. Hintergrund ist, dass an einzelnen Messstellen Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) jahrelang deutlich überschritten wurden.

Deshalb zog die DUH wiederholt vor Gericht, um wirksame Maßnahmen für eine Verbesserung der Luftqualität zu erzwingen.

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Deutsche Umwelthilfe erhebt neue Vorwürfe

Im Streit um Dieselfahrverbote in der Landeshauptstadt München erhebt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) jetzt neue Vorwürfe insbesondere gegen die Staatsregierung und die Regierung von Oberbayern: Mit der jahrelangen Ablehnung von Dieselfahrverboten hätten sich Umweltministerium und Bezirksregierung bewusst über die inhaltliche und rechtliche Einschätzung von Experten in der Regierung von Oberbayern hinweggesetzt.

Die DUH legte dazu am Mittwoch zahlreiche Auszüge aus Akten hervor, die sie nach eigener Aussage nach langem Streit von der Bezirksregierung erhalten hatte. Darin finden sich einige sehr klare Stellungnahmen der Regierungsfachleute, in denen diese aus rechtlichen und inhaltlichen Gründen früh und wiederholt auf ein Dieselfahrverbot drangen.

Luftreinhalteplan entsprach nicht gesetzlichen Anforderungen

"Aus fachlicher und rechtlicher Sicht" halte man bei der Fortschreibung des Münchner Luftreinhalteplans ein Zufahrtsverbot für Dieselfahrzeuge in bestimmte Zonen "für geboten und zulässig, insbesondere verhältnismäßig", hieß es demnach schon 2016 in einem Schreiben von Umweltexperten der Bezirksregierung an die Regierungspräsidentin.

In einem Schreiben der Regierungspräsidentin an das Umweltministerium von Ende 2017 wiederum findet sich laut DUH die Einschätzung, dass die damals vom bayerischen Kabinett geforderte Fortschreibung des Luftreinhalteplans für München ohne Fahrverbote nicht die gesetzlichen Anforderungen und die Anforderungen eines Beschlusses des Verwaltungsgerichtshofs erfülle.

Die Warnungen der Bezirksregierungsbeamten vor aus ihrer Sicht rechtswidrigem Verhalten gipfelten am Ende sogar darin, dass ein Sachgebietsleiter eine sogenannte Remonstration einlegte - also höchst formal Einwände gegen eine Absage an Dieselfahrverbote erhob.

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Notwendigkeit des Dieselfahrverbots

"Den Behauptungen des Freistaats Bayern vor Gericht, wonach Dieselfahrverbote weder rechtlich möglich noch sachlich notwendig seien, haben die eigenen Beamten vehement und wiederholt widersprochen", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Es habe innerhalb der Behörden keine fachlichen Zweifel an der Notwendigkeit und Rechtmäßigkeit von Dieselfahrverboten gegeben, hieß es - trotzdem seien sie damals nicht gekommen.

Dieselfahrverbot wurde nicht ausgeweitet

Tatsächlich gilt seit Februar 2023 nun eine erste Stufe eines Dieselfahrverbots: Seither dürfen Diesel mit der Norm Euro 4 und schlechter bis auf einige Ausnahmen nicht mehr in die entsprechende Umweltzone fahren.

Eigentlich hätte das entsprechende Dieselfahrverbot ab Oktober dann auch auf Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 ausgeweitet werden sollen. Dies wurde aber nicht umgesetzt - weshalb sich die DUH und der Verkehrsclub Deutschland an diesem Donnerstag erneut vor Gericht treffen: Mit einer Klage vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof wollen die beiden Organisationen erreichen, dass München die schärferen Fahrverbote auf dem und innerhalb des Mittleren Rings doch noch umsetzt.

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  • Verwendete Quelle:
  • Nachrichtenagentur dpa
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