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Prozess in Traunstein

Wendung im Mordfall Hanna: Strafanzeige gegen Verteidigung

  • Veröffentlicht: 22.02.2024
  • 17:59 Uhr
  • Sara Ritterbach Ciuró

Im Traunsteiner Mordprozess um Hanna aus Aschau haben die Eltern des Opfers Strafanzeige gegen die Verteidigerin gestellt. Es geht um die Weitergabe von Akteninhalten und die Verletzung von Persönlichkeitsrechten.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Im Mordprozess um die Studentin Hanna aus Aschau haben die Eltern des Opfers Strafanzeige gegen die Verteidigung gestellt. 

  • Diese soll mutmaßlich Akteninhalte aus dem Verfahren an die Presse und an das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf weitergegeben haben. 

  • Außerdem seien durch das Versenden von Fotografien, Sektionsprotokollen, Obduktionsberichten und Computertomografien Persönlichkeitsrechte verletzt worden. 

Fall Hanna: Mord nach Club-Besuch

Die 23 Jahre alte Hanna war am 3. Oktober 2022 tot im Fluss Prien entdeckt worden. Wegen Mordes angeklagt ist ein inzwischen 22-Jähriger. Hanna hatte in der Nacht in dem Club "Eiskeller" in Aschau im Chiemgau gefeiert und sich frühmorgens auf den Weg nach Hause gemacht - dort kam sie nie an.

Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Anklage davon aus, dass der Angeklagte Hanna auf ihrem Heimweg aus sexuellen Motiven überfallen, auf den Kopf geschlagen und verletzt in den Bärbach geworfen hat, der in die Prien mündet. Laut Obduktion ertrank die Studentin. Woher ihre Verletzungen rühren - von Schlägen oder vom Treiben im Fluss - war ein zentrales Thema des Verfahrens. Dabei ging es darum, ob sie womöglich ohne fremdes Zutun ins Wasser gestürzt und

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Neue Wendung im Fall

Jetzt gibt es eine neue Wendung im Traunsteiner Prozess: Die Eltern der jungen Frau haben Strafanzeige gestellt. Dabei geht es um die mutmaßliche Weitergabe von Akteninhalten aus dem Verfahren zum einen an die Presse, zum anderen an das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, wie der Anwalt der Eltern, Walter Holderle, am Donnerstag berichtete. Mehrere Medien hatten zuerst berichtet.

Im Zusammenhang mit dem von der Wahlverteidigerin gestellten Befangenheitsantrag seien offenbar Teilen der Presse Akteninhalte zugespielt worden, die noch nicht öffentlich verhandelt worden waren. Das sei eine Straftat.

Persönlichkeitsrechte verletzt

Zudem sei mit einem mutmaßlichen, nicht legitimierten Versenden von Fotografien, Sektionsprotokollen, Obduktionsberichten und Computertomografien der Getöteten eine Grenze überschritten. Die Anzeige richte sich gegen die dafür Verantwortlichen. "Aus den Umständen vermute ich eine Verbindung der dafür verantwortlichen Personen zum Kreis der Verteidigung", sagte Holderle.

Die Verteidigung habe kürzlich einen Beweisantrag gestellt, dem ein Schreiben eines Professors des Uniklinikums Hamburg-Eppendorf beigegeben gewesen sei. Die Ausführungen dieses Professors hätten nur gemacht werden können, wenn ihm Dokumente wie Fotografien der Getöteten, Sektionsprotokolle und CTs vorgelegen hätten. "Hier wurden Persönlichkeitsrechte von Hanna verletzt", argumentiert Holderle. Die Eltern hätten den Eindruck, dass ihre Tochter zu einem "Gegenstand" degradiert werde.

  • Verwendete Quelle:
  • Nachrichtenagentur dpa
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