Impfpflicht für Pfleger stürzt Gesundheitsämter ins Chaos
- 01:32 Min
- 07.02.2022
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Bis zum 15. März sollen Beschäftigte in Kliniken und Pflegeheimen nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind. Andernfalls sind die Gesundheitsämter am Zug.
Bis zum 15. März sollen Beschäftigte in Kliniken und Pflegeheimen nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind. Andernfalls sind die Gesundheitsämter am Zug.