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Urteil in Karlsruhe

Betreuungsgeld adé: Laufen Kitas jetzt über?

  • Veröffentlicht: 21.07.2015
  • 13:30 Uhr
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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden: Zukünftig müssen Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen wollen, auf das monatliche Betreuungsgeld von 150 Euro verzichten. Aber was bedeutet das Urteil konkret?

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#Darum scheiterte das Betreuungsgeld vor Gericht

Laut dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist nicht der Bund für das Betreuungsgeld zuständig, sondern die Länder. Demnach würde eine bundesweite Reglung zur "Herdprämie" auch gegen das Grundgesetz verstoßen. Da das Betreuungsgeld keine Auswirkungen auf die Lebensqualität und die Arbeit habe, sei die Voraussetzung für eine Regelung durch den Bund nicht gegeben.

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#Hoffnung auf besseres Kita-Angebot

Nach einer zähen politischen Debatte wurde das Betreuungsgeld 2013 eingeführt und damit Eltern die Freiheit eingeräumt, ihre Kinder zwischen dem 15. und 36. Lebensmonat zuhause zu erziehen. Zudem sollte der Gesetzesentschluss auch einen Ausgleich für das geringe Kita-Angebot schaffen.

Laut dem Karlsruher Urteil ist dieses Konzept aber nicht aufgegangen. Der Grund: Die Zahlung des Betreuungsgeldes hängt nicht davon ab, ob ein Kita-Platz vorhanden ist, sondern nur davon, ob dieser Anspruch genommen wird oder nicht.

Zahlreiche Politiker fordern nun, das eingesparte Geld zurück in den Ausbau von Kitas fließen zu lassen. Sollte dem stattgegeben werden, würde die Abschaffung des Betreuungsgeldes also nicht dazu führen, dass die Tagesstätten überlaufen. Im Gegenteil: Die Bedingungen für Kinder und Erzieher könnten sich verbessern.

#Gespaltene Meinungen auf Länderebene

Bundesfamilienministerin Manuela Schleswig spricht im Namen der SPD ihre Erleichterung über die Entscheidung aus: "Wir haben das Konzept nie unterstützt." Andere hingegen wollen an dem Betreuungsgeld festhalten: Die bayrische Landesregierung hatte bereits angekündigt, ein Landesbetreuungsgeld einzuführen, für den Fall, dass die Richter in Karlsruhe das Gesetz kippen. "Sollte es anders kommen, dann werden wir einen Weg finden in Bayern, die Dinge richtig in die Zukunft zu führen: mit Betreuungsgeld", so CSU-Chef Horst Seehofer noch am Montag. Wie nun weiter verfahren wird, muss von Bundesland zu Bundesland noch entschieden werden.

Angeber-Fact: Die Streichung des Betreuungsgeldes trifft viele Familien. Allein im ersten Quartal dieses Jahres wurden für 455.321 Kinder staatliche Zahlungen geleistet, wenn die Kleinen zuhause betreut wurden. Das sind 69.000 mehr Kinder als noch Ende 2014.

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