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Bildungsurlaub: Anspruch geltend machen, aber wie?

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Sie möchten sich gerne weiterbilden? Eine gute Möglichkeit dazu ist Bildungsurlaub. Anspruch haben prinzipiell alle Arbeitnehmer, wobei sich die Regelungen von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.

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Lebenslanges Lernen ist grundsätzlich wichtig. Insbesondere aber auf professioneller Ebene ist Weiterbildung von Belang. Eine besonders gute Möglichkeit der Weiterbildung für Arbeitnehmer ist der Bildungsurlaub.

Was genau ist Bildungsurlaub eigentlich?

Als Bildungsurlaub versteht man einen Aufenthalt eines Arbeitnehmers, um sich Weiterzubilden. Auch wenn das Wort Urlaub es vermuten lassen könnte, mit Erholung und Entspannung hat das Ganze nicht wirklich viel zu tun.

Der Bildungsurlaub zielt darauf ab, den Arbeitnehmer in bestimmten Fähigkeiten fort- oder weiterzubilden. Hier geht es nicht nur allein um die Verbesserung von Sprachkenntnissen, sondern in Seminaren oder Kursen lernt der Arbeitgeber ganz spezifische Dinge, von denen der Arbeitnehmer, wie auch der Arbeitgeber profitieren. Aus diesem Grund werden die Kosten für einen Bildungsurlaub in der Regel auch zwischen diesen beiden Parteien geteilt.

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Bildungsurlaub: Anspruch haben alle Arbeitnehmer

Anspruch können im Prinzip alle Beschäftigten geltend machen. Da eine bundeseinheitliche Regelung allerdings fehlt, besitzt jedes Bundesland seine eigenen Bestimmungen zum Bildungsurlaub. In Thüringen, Sachsen, Bayern und Baden-Württemberg fehlen entsprechende Gesetzte. Und: Auszubildende, Studenten, Rentner und Hausfrauen beziehungsweise Hausmänner haben keinen Anspruch auf Bildungsurlaub. Auch Beamte sind von dem Urlaubsanspruch ausgeschlossen, da diese in der Regel ihre eigenen Weiterbildungsregelungen besitzen.

Bildungsurlaub beantragen: Auf Anerkennung achten

Wenn Sie Bildungsurlaub beantragen, müssen Sie sich zunächst vergewissern, ob es in Ihrem Land ein entsprechendes Gesetz gibt. Entscheidend ist hierbei der Arbeitsplatz und nicht der Wohnort. Anschließend gilt es, ein in Ihrem Bundesland anerkanntes Seminar zu finden. Viele Bundesländer bieten für die Suche eigene Bildungsdatenbanken an. Beliebt sind beispielsweise Sprach- und Studienreisen, für welche ein überaus vielfältiges Angebot besteht, doch Vorsicht: Nicht alle sind vom Staat anerkannt. Tipp: Erkundigen Sie sich beim Veranstalter, ob eine Anerkennung nach dem Bildungsurlaubsgesetz in Ihrem Bundesland vorliegt.

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Bildungsurlaub beantragen: Vom Arbeitgeber bestätigen lassen

Wer sich für einen Kurs entschieden, sich angemeldet und eine Bestätigung vom Veranstalter erhalten hat, muss als Nächstes die Anmeldebestätigung sowie den Ablaufplan und die Anerkennung des Seminars beim Arbeitgeber vorlegen. Dieser entscheidet dann über Ihre Freistellung. In den meisten Ländern müssen Sie den Antrag sechs Wochen vor Beginn des Bildungsurlaubes einreichen, damit Ihre Abwesenheit eingeplant werden kann.

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