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Flugverspätung oder Flugannullierung? Airlines müssen zahlen!

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Wenn der Flieger verspätet startet oder noch schlimmer komplett am Boden bleibt, ist dies nicht nur ärgerlich, sondern meist mit hohen Kosten verbunden. Doch speziell Passagiere, die in der EU reisen haben bei diesen Flugproblemen ein Recht auf Schadensersatz oder Ausgleichszahlunge!

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Für viele von uns steht der nächste Urlaub kurz bevor und dann heißt es endlich ab in die Sonne und der Entspannung entgegen.

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Handelt es sich um einen Direktflug und wenn am Zielflughafen kein Transfer wartet, mag das nicht ganz so schlimm sein. Wenn aber Anschlussflüge zu bekommen sind oder Hoteltransfers oder Züge an der Zieldestination warten, dann hat man ganz schnell ein Problem.

Bei Flügen in der EU gilt ein besonderer Schutz!

Bei Reisen in der EU gilt für die Passagiere ein besonderer Schutz, der unter anderem Ausgleichszahlungen und Leistungen wie Hotelübernachtungen oder die Erstattung von Transferkosten vorsieht.

Die Rechte der Fluggäste sind dabei in der EG Verordnung 261/2004 geregelt und gelten für den gesamten europäischen Luftraum sowie für alle Charterflüge, Linienflüge und Billigflüge.

Die Rechtslage bei Flugverspätungen und Annullierungen

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Flugannullierungen (wahlweise):

  • Erstattung des Ticketpreises
  • Kostenloser Rückflug zum Abflugort
  • Anderweitige Beförderung zum Zielort
  • Falls nötig, Hotelübernachtung inkl. Transfer

Flugverspätungen, die kleiner als fünf Sunden sind:

  • 250 Euro für eine Flugstrecke < 1500 km und Flugverspätungen, die länger als zwei Stunden sind
  • 400 Euro für eine Flugstrecke < 3500 km und Flugverspätungen, die länger als zwei Stunden sind
  • 600 Euro für eine Flugstrecke > 3500 km und Flugverspätungen, die länger als vier Stunden sind

Flugverspätungen, die länger als fünf Stunden sind: 

  • Erstattung des Ticketpreises bzw. kostenlose Umbuchung auf den nächstmöglichen Flug

Kürzere Flugverspätungen

  • Erfrischungen, Mahlzeiten
  • Erstattung Telekommunikationsgebühren
  • Eventuell Hotelübernachtungen inkl. Transfer

Die Erstattungen stehen den Passagieren immer zu, sofern keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen. Außergewöhnliche Umstände stellen hierbei beispielsweise Streiks, schlechte Wetterbedingungen oder Sicherheitsrisiken aufgrund politischer Instabilitäten dar.

Die Ansprüche können für nahezu vier Jahre rückwirkend geltend gemacht werden, wobei die Schadensersatzforderung spätestens am letzten Tag des dritten Jahres eingereicht werden muss.

Wie können die Ansprüche geltend gemacht werden?

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Laien ist außerdem die genaue Rechtslage meist nicht bekannt, was dazu führt, dass sie sich gegebenenfalls frühzeitig abfertigen lassen oder mit geringeren Zahlungen zufriedengeben.

Welche Alternativen gibt es?

Um die komplette zustehende Erstattungssumme zu erhalten, gibt es mehrere Möglichkeiten, wie beispielsweise die Beauftragung eines Rechtsbeistandes. Der Weg über einen Anwalt ist in der Regel jedoch langwierig und vorab mit Kosten verbunden.

Eine weitere Alternative ist die Beauftragung von Firmen, die sich auf Entschädigungen bei Flugverspätungen und Flugannullierungen spezialisiert haben. Unternehmen wie Flightright setzten dabei die Ansprüche gegenüber den Airlines, im Streitfall auch gerichtlich, durch.

Neben den Erstattungen für Flugverspätungen und Flugannullierungen haben sich Flugrecht-Dienstleister auch auf die eigenhändige Stornierung von Flügen spezialisiert. Gegensätzlich verbreiteter Meinungen ist häufig auch hier eine Erstattung möglich, sogar für Tickets, die ohne Stornomöglichkeit gebucht wurden.

Für die Passagiere ist der Service dabei in der Regel bis zum Erfolgsfall kostenlos. Erst wenn eine Zahlung der Airline erfolgt, behält sich der Anbieter eine Prämie ein.

Ein weiterer Vorteil ist die umgehende Überprüfung der einzelnen Fälle. Nach einer Onlineanfrage wird den Anspruchsstellern innerhalb weniger Minuten mitgeteilt, ob ein Fall erfolgversprechend ist.

Bei Flugverspätungen oder Annullierungen sollte man immer versuchen eine Ausgleichszahlung zu erhalten, wie man sieht ist es sehr oft möglich! Das zurückerstattete Geld kann man dann gleich in den nächsten Urlaub investieren!

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