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Rechte für Arbeitnehmer

Wann der Arbeitsweg bezahlt wird

  • Veröffentlicht: 11.09.2015
  • 17:14 Uhr
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© Fotolia_Calado

Eigentlich ist es doch ziemlich unfair: Während die einen das Glück haben, genau vor der Arbeitsstelle zu wohnen, müssen andere eine halbe Weltreise auf sich nehmen, um zum Job zu kommen. Nun soll ein neues Gesetz für mehr Gerechtigkeit sorgen – zumindest für einige Arbeitnehmer. 

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#Gericht schützt Arbeitnehmer

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Arbeitnehmern im Außendienst und ohne festen Arbeitsplatz muss der Hin- und Rückweg zum Kunden angerechnet werden. Mit dem Gesetz wollen die Richter in Luxemburg die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer schützen.

#Sollte Arbeitsweg generell zur Arbeitszeit gehören?

Auch wenn diese Regelung noch utopisch klingt, so wird die Forderung nach der monetären Berechnung des Arbeitsweges in der Politik immer wieder in den Raum geworfen. Grund zur Hoffnung gibt ein Fall aus dem Jahr 2009, als ein Wartungsarbeiter vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt erwirken konnte, dass seine Fahrzeiten bezahlt werden.

#Warum der Traum wohl ein Traum bleibt

Arbeitsweg gleich Arbeitszeit? Schön wär's. Anders als bei Arbeitnehmern im Außendienst wäre eine solch neue Regelung mit untragbaren Mehrkosten für den Arbeitgeber verbunden. Insbesondere kleine Unternehmen, die Pendler einstellen, könnten es sich schlicht und ergreifend nicht leisten, die Fahrten als Arbeitszeit anzuerkennen. Schade – aber vielleicht wird ja irgendwann mal die 3-Tage-Woche beschlossen. 

Angeber-Fact: Dass sich die Anrechnung der Fahrt für Arbeitnehmer durchaus lohnen würde, zeigt eine Statistik: Demnach nutzen 66 Prozent aller Deutschen das Auto, um zur Arbeit zu kommen.

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