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Das müssen Sie jetzt wissen!

Dashcams - was müssen Sie beim Kauf beachten?

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Der Videobeweis an der Windschutzscheibe. Nach dem BGH-Urteil sind Dashcam-Aufnahmen jetzt vor Gericht zugelassen. Was Sie wissen müssen, um nicht selbst bestraft zu werden - hier die datenschutzrechtliche Einordnung.

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Trotz des richtungsweisenden Urteils bezüglich der Zulassung von Dashcam-Aufnahmen vor Gericht - das stundenlange Filmen von wilden Szenen auf der Straße hat das Urteil des BGH nicht erlaubt - das widerspricht dem Datenschutz.

Wir fragen dazu André Siedemann. Er beschäftigt sich seit Jahren mit der Entwicklung von Dashcams - und warnt besonders vor Billig-Cams. Sein Tipp: Kameras, die man vor deutschen Gerichten als Beweismittel nutzen will, müssen auch juristisch sauber funktionieren.

"Datenschutzrechtlich saubere Aufzeichnungen heißen, dass ganz eng um das Ereignis herum, nämlich 15 sek vorher und 15 sek nachher, eine Aufzeichnung erfolgt. Das wird dann auf dem Datenspeicher niedergelegt. Das ist einwandfreies datenschutzrechtlich sauberes aufnehmen."

Das bedeutet: eine gute Kamera macht nur eine situationsbedingte Aufnahme. Sie zeichnet zwar ständig auf, aber nur in einen unzugänglichen Zwischenspeicher. Erst, wenn ein Sensor in der Kamera abrupte Bewegungen feststellt, wie z.B. einen Zusammenstoß, werden die letzten Sekunden aus dem Zwischenspeicher auf eine Speicherkarte kopiert. Wenige Kameras genügen bisher diesen Ansprüchen – deswegen ist genaues erkundigen angesagt!

Wenn Sie also die Anschaffung einer Dashcam erwägen, erkundigen Sie sich im Fachhandel und lassen sich beraten. Nur so vermeiden Sie, aufgrund ihrer Dashcam-Nutzung juristisch belangt zu werden.

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