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Das müssen Sie jetzt wissen!

Ihre Rechte als Fahrgast im Streikfall

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Der erneute Streik der GDL verärgert tausende Bahnkunden. Was müssen Sie nun beachten, falls Sie zu spät zur Arbeit kommen? Oder wer zahlt mir mögliche Zusatzkosten für Taxi etc.? Diese Fragen klären wir hier für Sie auf!

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Erstattet mir die Bahn im Streikfall den Fahrpreis?

Im Streikfall gilt für die Erstattung der Fahrkarte nichts anderes als bei allen anderen Fällen von Zugausfällen oder Verspätungen: früher hat sich die Bahn auf höhere Gewalt berufen, das ist aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2013 nicht mehr möglich. Jetzt gilt eben genau dasselbe: bei bis zu 60 Minuten Verspätung erhalten Sie 25% des Fahrpreises zurück, ab 120 Minuten 50%. In der Regel erstattet die Bahn bei Streiks aber auch den gesamten Preis, wenn Sie die Fahrt nicht mehr antreten möchten. Dafür gehen Sie in ein DB-Reisezentrum oder auch DB-Agentur und lassen sich Fahrkarten sowie auch Reservierung erstatten.

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Wenn die Bahn streikt, müssen Sie trotzdem zur Arbeit und können nicht einfach zu Hause bleiben und ihren Chef informieren, dass Sie heute nicht kommen. Sie haben als Arbeitnehmer das sogenannte Wege-Risiko, das heißt sie müssen selber organisieren, wie Sie zu Ihrem Arbeitsplatz kommen. Ist absehbar, dass ein Bahnstreik droht, müssen Sie eben die entsprechenden Vorkehrungen treffen, wie Sie es auf anderem Wege zum Arbeitsplatz schaffen. Zum Beispiel durch Fahrgemeinschaften oder die Inanspruchnahme anderer Möglichkeiten, zur Not auch mit dem Fahrrad. Möglich ist darüber hinaus, mit etwas Verhandlungsgeschick, die Beantragung von "Homeoffice" bei ihrem Arbeitgeber.

Kann ich bei Verspätung gekündigt werden?

Wenn sie wegen eines Bahnstreiks zu spät zur Arbeit kommen brauchen sie keine Kündigung befürchten, wenn sie ansonsten in der Regel pünktlich zur Arbeit gekommen sind. Ihr Arbeitgeber kann aber für die Zeit, die sie zu spät zur Arbeit erschienen sind das Gehalt entsprechend kürzen. Weitere Maßnahmen haben sie nicht zu befürchten, wenn sie nachweisen können, dass sie alles erforderliche getan haben, um rechtzeitig zur Arbeit zu kommen. Dass der Zug dann nicht gefahren ist, haben sie nicht zu verantworten, auch wenn sie eigentlich das Risiko tragen rechtzeitig zur Arbeit zu kommen.

Zahlt mir die Bahn im Streikfall eine Taxifahrt?

Ob die Bahn ihnen ein Taxi bezahlt, wenn Sie Ihr Ziel nicht mehr erreichen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Vorrangig müssen Sie die von der Bahn zur Verfügung gestellten Ersatzmittel nutzen, ist das nicht möglich und würden Sie Ihr Ziel erst nach Mitternacht erreichen, mit einer Verspätung von mehr als 60 Minuten, dann können Sie mit dem Taxi nach Hause fahren, die Bahn erstattet Ihnen davon maximal 80 Euro. Die Erstattung von Taxi-Kosten kann nur in den DB-Servicecenter gemacht werden, sie müssen dafür neben der Taxiquittung auch die DB-Fahrkarte vorlegen. Es empfiehlt sich immer, vorab nach einem Taxigutschein zu fragen!

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Wenn Sie mit dem Zug den Flughafen nicht rechtzeitig erreichen und deshalb den Flug verpassen, erhalten Sie den Flugpreis in der Regel nicht erstattet. Ausnahmen bestehen nur bei Pauschalangeboten wie zum Beispiel Rail&Fly. Sofern es sich um eine Pauschalreise handelt, besteht zwar grundsätzlich eine Haftung. Diese greift aber nur, wenn auch die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind, d.h. es muss einen Mangel der Reise geben haben. Eine Verspätung von einer Stunde oder zwei reicht da nach der Rechtsprechung nicht aus.

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