Lockerungen in Bayern: Maskenpflicht fällt bei Veranstaltungen

  • 02:52 Min
  • 05.10.2021
  • Ab 12
  • Clip aus S2021

Weitere Corona-Lockerungen in Bayern - die Maskenpflicht fällt bei Veranstaltungen, Restaurants, Kinos und Fitnessstudios. Unter einer Voraussetzung: Der Betreiber entscheidet sich freiwillig dazu, Getestete nur mit einem negativen PCR-Test reinzulassen (3G+-Regel).

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