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Sturm, Feuer und Überschwemmungen

Richtig versichert bei Naturgefahren

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Extreme Unwetter häufen sich leider - und das in ganz Deutschland. Gegen die Schäden von sintflutartigem Regen, Blitzeinschlägen oder Sturm kann man sich zum Glück versichern. Was es dabei zu beachten gibt, für wen eine solche Elementarschadenversicherung ratsam ist und an wen Sie sich bei Problemen mit Ihrer Versicherung wenden können, haben wir hier in Zusammenarbeit mit finanztip.de und der Verbraucherzentrale zusammengefasst.

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Was ist eine Elementarschadenversicherung?

Um sich gegen Schäden aus Überschwemmungen, Rückstau oder auch Schneedruck abzusichern, ist zumeist eine spezielle Police erforderlich: die sogenannte Elementarschadenversicherung.

Unter Elementarschäden versteht man die Schäden, die durch das Wirken der Natur hervorgerufen werden. Beispielsweise gelten Schäden durch Hagel, Sturm (ab Windstärke 8), Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Schneedruck oder auch Vulkanausbrüche als Elementarschäden. Je nach Schadensart greift nun die eine oder andere Versicherung: Sturmschäden, Hagelschäden und Schäden nach einem Blitzschlag sind über die Gebäude- und Hausratversicherung abgesichert. Für andere Schäden, die durch das Wirken der Natur hervorgerufen werden, wie z. B. Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben oder auch Schneedruck, ist meist die so genannte Elementarschadenversicherung erforderlich. Sie wird in Kombination mit einer Gebäude- und Hausratversicherung oder durch Erweiterung dieser Verträge abgeschlossen. Einzelgefahren sind dabei in der Regel nicht ab- oder zuwählbar.

Wer benötigt eine Elementarschadenversicherung?

Es kommt darauf an, wo und wie Sie wohnen. Es gibt keine Versicherungspflicht, das heißt, jeder muss für sich selbst entscheiden, ob er sich gegen Elementarschäden versichert. In manchen Regionen, die besonders anfällig für Unwetter u.ä. sind, ist eine derartige Versicherung aber besonders ratsam.

Wenn Sie wissen möchten, ob Sie in einem gefährdeten Gebiet wohnen, nutzen Sie den Kompass Naturgefahren des Versicherungsverbandes GDV. Dort können Sie über Ihre vollständige Adresse ermitteln, wie groß die Gefahr für Ihr Haus oder Ihre Wohnung ist. Die Daten liegen nicht für alle Regionen vollständig vor. Sie erfahren dort aber auch, an wen Sie sich für weitere Auskünfte wenden können.

Wohnen Sie in einem Gebiet, in dem es öfter zu Überschwemmungen, Erdbeben, Lawinen, Erdrutschen oder Erdsenkungen kommt, sollten Sie eine Police abschließen. So stehen Sie im Schadenfall nicht mit leeren Händen da.

Worauf muss man beim Abschluss achten?

Gegen die Folgen von Naturgefahren können Sie sich nur über einen Zusatz zu Ihrer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung schützen. Die Elementarschadenversicherung erhalten Sie nicht einzeln; es ist auch nicht möglich, sich nur gegen einzelne Naturgefahren zu versichern. Weiterhin knüpfen die Versicherer ihren Versicherungsschutz an bestimmte Bedingungen, die der Versicherungsnehmer erfüllen muss. Dazu gehören beispielsweise Rückstauklappen in Ihrem Gebäude.

Außerdem müssen beim Abschluss der Fragenkatalog der Versicherungen ordnungsgemäß und sorgfältig beantwortet werden. Um spätere Probleme im Schadenfall zu vermeiden, kann beim Beantworten der Fragen auch ein Rechtsanwalt konsultiert werden, der die genauen Auswirkungen einzelner Antworten einschätzen kann.

Außerdem spielen Selbstbeteiligungen, Wartezeiten und Höchstentschädigungsgrenzen beim Vertragsabschluss eine Rolle. Überlegen Sie vorher, was Ihnen wichtiger ist: eine geringere Prämie über die Vertragslaufzeit oder mehr Leistung im Schadenfall.

Was tun bei Problemen in der Schadensabwicklung?

Wenn sich die Versicherung beim Regulieren eines Schadens quer stellt, kann ein Versicherungsombudsmann eine Möglichkeit der Vermittlung sein. Dieser vermittelt bei Problemen, die Verbraucher mit ihren Versicherern haben. Das Schlichtungsverfahren ist für Verbraucher kostenlos und endet in rund 70 Prozent der Fälle zu deren Gunsten. Hier finden Sie den Kontakt und weitere Infos: www.versicherungsombudsmann.de

Weitere Infos und detaillierte Hinweise

Die Verbraucherzentrale hat hier wichtige Infos zusammengefasst, welche Schäden von Elementarschädenversicherungen übernommen werden.

Auf der Themenseite von finanztip.de finden Sie weitere Hinweise und Anweisungen, wie Sie im Schadenfall reagieren sollten.

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