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"Unanfechtbare Tatsachenentscheidung"

Aue-Einspruch abgeschmettert

  • Veröffentlicht: 16.05.2018
  • 12:24 Uhr
  • dpa
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"Unanfechtbare Tatsachenentscheidung": Das DFB-Sportgericht hat den Einspruch von Erzgebirge Aue zurückgewiesen.

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Das DFB-Sportgericht hat den Einspruch von Erzgebirge Aue gegen die Wertung der Zweitliga-Niederlage bei Darmstadt 98 zurückgewiesen. Das teilte der Deutsche Fußball-Bund am Mittwoch mit. Aue war durch das 0:1 auf den Abstiegsrelegationsplatz gerutscht, nachdem ein reguläres Tor von Schiedsrichter Sören Storks nicht anerkannt worden war. Zudem hatte der sächsische Club zwei nicht gegebene Elfmeter moniert.

"Die Entscheidungen des Schiedsrichters sind als unanfechtbare Tatsachenentscheidungen zu werten. Zudem ist der Verdacht einer vorsätzlichen Spielmanipulation aus der Luft gegriffen und nicht ansatzweise nachgewiesen", sagte Hans E. Lorenz, der als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts das Einzelrichterurteil fällte, in einer DFB-Mitteilung.

Zuvor habe der vom DFB beauftragte unabhängige Dienstleister "Sportradar" auf DFB-Anfrage mitgeteilt, dass nach Analyse des nationalen und internationalen Marktes keine Auffälligkeiten bei Wetten auf die Zweitliga-Partie festgestellt worden seien.

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