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Ab 2025: Erhöhung des Mindestlohns führt zu neuer Minijob-Grenze

  • Aktualisiert: 07.11.2024
  • 17:04 Uhr
  • Benedikt Rammer
Kassiererinnen und Kassierer arbeiten oft auf Minijob-Basis: Ab 2025 steigen auch ihre Verdienstmöglichkeiten.
Kassiererinnen und Kassierer arbeiten oft auf Minijob-Basis: Ab 2025 steigen auch ihre Verdienstmöglichkeiten. © Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa-tmn

Ab 2025 erwartet Minijobber:innen eine wichtige Veränderung: Die Verdienstgrenze wird angehoben. Dies könnte für viele eine Chance bedeuten, etwas mehr zu verdienen, ohne die Vorteile eines Minijobs zu verlieren.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Verdienstgrenze für Minijobs steigt ab Januar 2025 von 538 Euro auf 556 Euro pro Monat.

  • Die Anpassung erfolgt in Reaktion auf die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,82 Euro pro Stunde.

  • Die maximale Arbeitszeit für Minijobber bleibt trotz höherem Verdienstlimit bei etwa 43 Stunden pro Monat.

Die Minijob-Zentrale hat kürzlich bekanntgegeben, dass die Verdienstgrenze für Minijobs ab Januar 2025 erhöht wird. "Ab Januar 2025 wird die Verdienstgrenze für Minijobs von bisher 538 Euro auf 556 Euro pro Monat erhöht. Die Verdienstgrenze wird angehoben, weil der Mindestlohn auf 12,82 Euro pro Stunde steigt", erklärte die Minijob-Zentrale in ihrem Blog. Diese Anpassung folgt der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns war bereits durch frühere Beschlüsse festgelegt worden.

Im Video - Bundesarbeitsgericht - Minijobber haben Anrecht auf gleichen Stundenlohn

Auswirkungen auf die Arbeitszeit möglich

Interessent ist auch die Auswirkung dieser Veränderung auf die Arbeitszeit von Minijobber:innen. Trotz der Erhöhung des Mindestlohns bleibt die maximale Anzahl der Arbeitsstunden gleich. "Bei einer Verdienstgrenze von 556 Euro pro Monat ergibt sich eine maximale Arbeitszeit von etwa 43 Stunden im Monat", informiert die Minijob-Zentrale weiter. Sollte jemand mehr als den Mindestlohn verdienen, verringert sich entsprechend die maximal mögliche Arbeitszeit im Rahmen des Minijobs.

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Für aktuelle und zukünftige Minijobber:innen empfiehlt es sich, die neuen Regelungen frühzeitig zu beachten. "Es empfiehlt sich laut der Minijob-Zentrale daher, frühzeitig die neuen Regelungen in den Blick zu nehmen - und wenn es darum geht, den Minijob-Status auch künftig behalten zu können, genau zu berechnen, wie viele Stunden monatlich gearbeitet werden dürfen", heißt es in einer weiteren Mitteilung.

  • Verwendete Quellen:
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