Einstufung als rechtsextremistische Bestrebung
Auch Rheinland-Pfalz will keine AfD-Mitglieder im Staatsdienst beschäftigen
- Veröffentlicht: 10.07.2025
- 19:53 Uhr
- Michael Reimers
Nach Hamburg hat jetzt Rheinland-Pfalz angekündigt, künftig keine AfD-Mitglieder mehr im öffentlichen Dienst seines Bundeslandes arbeiten zu lassen.
Da die AfD in Rheinland-Pfalz als extremistische Organisation gelistet ist, soll diese Einstufung für den Staatsdienst des Bundeslandes Konsequenzen haben. AfD-Mitgliedern soll in Rheinland-Pfalz künftig der Weg in den öffentlichen Dienst verschlossen sein. Das kündigte Innenminister Michael Ebling (SPD) am Donnerstag (11. Juli) in Mainz an. Dafür werde die Einstellungspraxis in den Staatsdienst verschärft.
"Die Verfassungstreue ist kein Wunsch, keine Empfehlung, kein Lippenbekenntnis, sie ist die unverrückbare Pflicht jedes Beamten in unserem Land", sagte der Minister. "Wer sich in den Dienst dieses Staates stellt, muss jederzeit loyal zur Verfassung stehen, ohne Wenn und Aber."
Ebling zufolge wird künftig beim Einstellungsverfahren eine schriftliche Belehrung über die Verfassungstreue verpflichtend sein. Alle Bewerber:innen müssten erklären, dass sie keiner extremistischen Organisation angehören oder in den vergangenen fünf Jahren angehört haben.
Rheinland-Pfalz will Pflicht zur Verfassungstreue
Bereits vor der Einstufung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz habe das rheinland-pfälzische Innenministerium damit begonnen, die rechtlichen Grundlagen zu schärfen, um Verfassungsfeinden im öffentlichen Dienst konsequent begegnen zu können, so der Innenminister. Kernstück sei die Neufassung der Verwaltungsvorschrift zur Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst.
Wie Ebling weiter erläuterte, werde nicht in den öffentlichen Dienst eingestellt, wer die künftig erforderliche Erklärung verweigere und Zweifel an der eigenen Verfassungstreue nicht ausräumen könne. Solche Zweifel bestünden bereits dann, wenn eine Person Mitglied in einer Organisation sei, die als Verdachtsfall bearbeitet wird.
AfD reagiert mit massiver Kritik
"Weil er und die SPD wissen, dass es keinerlei Grundlage für ein AfD-Verbotsverfahren gibt, greift Ebling zu antidemokratischen Mitteln und bedroht AfD-Mitglieder mit Berufsverboten", konterte der AfD-Bundestagsabgeordnete und Vize-Landesvorsitzende Sebastian Münzenmaier. Statt konkreter Vorwürfe werde ab sofort jedes AfD-Mitglied unter Generalverdacht gestellt.
Damit fordere der Innenminister eine Beweislastumkehr für alle künftigen Beamt:innen und Angestellten im öffentlichen Dienst. "Das ist eine politische Bankrotterklärung und ein Angriff auf die freiheitlich demokratische Grundordnung", kritisierte Münzenmaier. "Eblings Erlass tritt die grundgesetzliche verbriefte Parteienfreiheit mit Füßen."
"Wenn künftig bereits die bloße Parteimitgliedschaft – ohne konkretes Fehlverhalten – über eine Einstellung entscheiden und disziplinarische Konsequenzen nach sich ziehen kann, zählt nicht mehr das Handeln eines Beamten, sondern dessen politisches Denken", sagte AfD-Fraktionschef Jan Bollinger. Er riet den Betroffenen dazu, sich juristisch zu wehren. Die AfD-Fraktion werde politisch und juristisch gegen die Pläne Widerstand leisten.
Der Innenminister verteidigte seine Entscheidung: "Denn ein Verdachtsfall bedeutet, dass hinreichend belegbare Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen. Im Fall der AfD kommt hinzu, dass sich innerhalb der Partei ein Richtungsstreit abzeichnet, bei dem sich die verfassungsfeindlichen Kräfte durchsetzen könnten", so Ebling.
Konsequenzen nicht nur für künftige Staatsbedienstete
Dem Minister zufolge könnte auch für bereits im öffentlichen Dienst Beschäftigte die Mitgliedschaft in einer solchen gelisteten Organisation ein disziplinarrechtlich relevantes Dienstvergehen darstellen. Entscheidend sei und bleibe der jeweilige Einzelfall. Bei nachgewiesenen Verstößen gegen die Verfassungstreuepflicht droht Ebling zufolge die Entfernung aus dem Staatsdienst.
Nach Informationen von "ZDF heute" verschickte die AfD an ihre Mitglieder per E-Mail eine "Handreichung für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst zu den Folgen einer Einstufung der AfD als 'gesichert rechtsextremistisch'". Darin finde sich unter anderem der Ratschlag: "Differenzieren Sie in Ihrer Wortwahl und bleiben Sie mit Ihren Äußerungen im verfassungskonformen Bereich."
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD im Mai zunächst vom Verdachtsfall zum Beobachtungsobjekt hochgestuft, diesen Beschluss aber bis zu einer gerichtlichen Überprüfung wieder auf Eis gelegt.
- Verwendete Quellen:
- Nachrichtenagentur dpa
- zdfheute.de: "Ausschluss vom Staatsdienst? AfD rät ihren Mitgliedern zur Mäßigung"