Faeser-Verbot gekippt
Bundesgericht hebt Verbot für rechtsextremes "Compact"-Magazin auf
- Aktualisiert: 24.06.2025
- 11:30 Uhr
- dpa
Drastische Formulierung oder verfassungsfeindlich und gefährlich? Im Streit um das Verbot des rechtsextremen Magazins "Compact" haben die Richter:innen eine Entscheidung getroffen.
Das Wichtigste in Kürze
Das rechtsextreme Magazin "Compact" darf weiter erscheinen – ein Verbot durch das Innenministerium wurde gekippt.
Das Bundesverwaltungsgericht beruft sich auf die Pressefreiheit, auch für verfassungsfeindliche Stimmen.
Der Verfassungsschutz bleibt dennoch wachsam.
Das rechtsextreme Magazin "Compact" kann weiter erscheinen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Verbot aufgehoben, das die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) im Sommer 2024 erlassen hatte.
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"Das Grundgesetz garantiert selbst den Feinden der Verfassung die Meinungs- und Pressefreiheit", begründete der Vorsitzende Richter Ingo Kraft die Entscheidung. Zwar gebe es zahlreiche polemische und zugespitzte Äußerungen. Die Grenze zur Verfassungsfeindlichkeit sei jedoch nicht überschritten, so das Gericht.
Die Bundesrichter bestätigten damit ihre Entscheidung aus dem Eilverfahren im vergangenen August. Damals hatten sie das Verbot vorläufig ausgesetzt, so dass das Blatt vorerst weiter erscheinen konnte. Nun hat der zuständige 6. Senat im Hauptsacheverfahren seine endgültige Entscheidung getroffen. Die Leipziger Richterinnen und Richter sind in erster und letzter Instanz für Klagen gegen Vereinsverbote zuständig.
Beobachtung durch Verfassungsschutz
Das Bundesinnenministerium hatte das Magazin verboten und es als "zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene" bezeichnet. Laut Ministerium ist die "Compact"-Magazin GmbH seit längerem im Fokus des Verfassungsschutzes und wurde Ende 2021 als gesichert rechtsextremistische Vereinigung eingestuft und beobachtet.
Das 2010 gegründete Medienunternehmen hatte seinen Sitz früher im brandenburgischen Falkensee, inzwischen sitzt es in Stößen in Sachsen-Anhalt. Die Auflage des "Compact"-Magazins liegt nach Gerichtsangaben bei 40.000 Exemplaren, der Online-TV-Kanal erreicht bis zu 460.000 Klicks.
Leipziger Gericht in erster und letzter Instanz zuständig
Zentrale Frage war, ob Aussagen des Medienunternehmens noch durch die Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt sind - oder ob sie verfassungsfeindlich sind und eine konkrete Gefährdung darstellen. Entscheidend für die Bewertung dabei war, ob verfassungswidrige Inhalte prägend für "Compact" sind.