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Streit um THC-Grenzwerte

Cannabis-Legalisierung: So soll die Polizei bekifften Autofahrern auf die Spur kommen

  • Veröffentlicht: 10.04.2024
  • 15:50 Uhr
  • Stefan Kendzia
Die Polizei muss die neuen Cannabis-Vorgaben auch für Verkehrsteilnehmer:innen kontrollieren - aber wie?
Die Polizei muss die neuen Cannabis-Vorgaben auch für Verkehrsteilnehmer:innen kontrollieren - aber wie?© Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Wer berauscht ist, sollte kein Fahrzeug lenken. Das gilt für Cannabis- oder Alkoholkonsum gleichermaßen. Nur: Wie erkennt die Polizei Kiffer hinterm Steuer?

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Auch wenn in Deutschland seit 1. April für Cannabis eine Teil-Legalisierung gilt, heißt das längst nicht, dass man bekifft ein Fahrzeug führen darf. Wer unter Drogeneinfluss beim Fahren erwischt wird, dem drohen nach wie vor saftige Strafen.

Welche Grenzwerte gelten dabei derzeit? Eine Expertenkommission des Bundesverkehrsministeriums schlägt einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC im Blutserum vor. 

Nach Ansicht der Expert:innen sei das ein konservativer Ansatz und entspreche einem Blutalkohol-Wert von 0,2 Promille. Allerdings stößt dieser Vorschlag auf Widerspruch und Kopfschütteln bei vielen Minister:innen: "Eine Anhebung des THC-Grenzwerts auf 3,5 Nanogramm lehne ich ganz klar ab", so Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens in einem Gespräch mit der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ).

Im Video: Cannabis im Straßenverkehr - Diskussion um Erhöhung der THC-Grenzwerte

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Derzeit gelten noch deutlich niedrigere THC-Grenzwerte 

Aktuell aber gelten nach dem Konsum noch andere, deutlich niedrigere Werte: Verkehrsteilnehmer:innen, bei denen mehr als 1 Nanogramm des Cannabis-Wirkstoffs THC je Milliliter Blutserum nachgewiesen wird, müssen schon beim ersten Verstoß mit 500 Euro Bußgeld rechnen. Zusätzlich erhalten sie einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Häufig wird parallel dazu noch eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet, die ein Vielfaches des Bußgeldes ausmachen kann.

Ein höherer Grenzwert hätte eine gefährliche Signalwirkung

Der bisherige, strenge Wert solle am besten beibehalten werden, wenn man die Befürchtungen der Polizei berücksichtigt. Denn diese sieht in der Lockerung des Höchstwertes eine gefährliche Signalwirkung. Bisher zeigte der Grenzwert von 1 Nanogramm allen Cannabis-Konsument:innen, dass in Deutschland zwischen Konsum und Teilnahme am Straßenverkehr strikt getrennt werde.

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Expertenteam empfiehlt Urinkontrolle, aber … 

Unabhängig davon, wie hoch nun der Grenzwert für THC ausfallen wird, stellt sich die dringende Frage: Wer soll das alles kontrollieren? Denn: Eine einfache und schnelle Kontrolle der THC-Konzentration in der Atemluft wie beim Alkohol ist nicht möglich.

Noch verwende man zuerst die Sichtkontrolle: Beamt:innen achten dabei auf Pupillen, Koordinationsfähigkeit, generelles Verhalten und andere Indikatoren. Dann könne ein Urintest zur Bestimmung des THC-Gehalts herangezogen werden. Wird der Verdacht bestätigt, muss danach gegebenenfalls ein gerichtsfester Bluttest gemacht werden. Das Expertenteam um Verkehrsminister Wissing empfiehlt für die Zukunft "Speicheltests" - nur: In Niedersachsen zum Beispiel werden diese Tests in der Praxis gar nicht angewendet.

Für Innenministerin Behrens wird weiterhin der Schwerpunkt bei der "Sichtkontrolle" liegen, es würden keine weiteren Ressourcen zur Verfügung stehen. "Unsere Polizei hat sich auf das neue Cannabis-Gesetz vorbereitet", wie sie sagt. "Aber sie hat angesichts der Sicherheitslage auch so viel zu tun wie nie zuvor." Daher plädiert sie auf Beibehaltung der niedrigeren Grenzwerte.  

  • Verwendete Quellen:
  • FAZ: "Wie die Polizei bekiffte Autofahrer aufspüren soll"
  • Nachrichtenagentur dpa
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