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Tarifkonflikt bei der Bahn

Deutsche Bahn steht wieder still: Streiks im Personenverkehr haben begonnen

  • Aktualisiert: 12.03.2024
  • 09:00 Uhr
  • Rebecca Rudolph
Leere Bahnsteige in Thüringen, Erfurt: Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hat einen 24-stündigen Streik ausgerufen.
Leere Bahnsteige in Thüringen, Erfurt: Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hat einen 24-stündigen Streik ausgerufen.© Martin Schutt/dpa

Die Fahrgäste der Deutschen Bahn brauchen wieder starke Nerven: In der Nacht hat der Streik der Lokführer:innen im Personenverkehr begonnen. Gestern Abend war die Bahn mit einem Eilantrag gegen den Ausstand am Arbeitsgericht Frankfurt gescheitert.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Begleitet von zunehmender Kritik haben die Lokführer:innen der Deutschen Bahn ein weiteres Mal die Arbeit niedergelegt.

  • Der Streik im Personenverkehr begann in der Nacht um 2 Uhr und soll 24 Stunden dauern.

  • Fahrgäste müssen mit großen Einschränkungen rechnen.

Die Lokführer:innen der Deutschen Bahn haben trotz lauter werdender Kritik ein weiteres Mal die Arbeit niedergelegt. Der Streik im Personenverkehr begann in der Nacht zum Dienstag (12. März) um 2 Uhr und soll 24 Stunden dauern, wie eine Bahnsprecherin am Morgen bestätigte. Fahrgäste müssen mit großen Einschränkungen rechnen.

Die Deutsche Bahn hat einen Notfahrplan aufgestellt, der im Fernverkehr etwa ein Fünftel der üblichen Zugverbindungen aufrechterhält. Sowohl der Regionalverkehr als auch die S-Bahnen sind von den Auswirkungen betroffen, wobei das Angebot je nach Region stark variieren kann.

Auch nach dem Ende des Streiks am Mittwoch (13. März) müssen Reisende weiterhin mit Zugausfällen und Verspätungen rechnen. Bereits am Montagabend (11. März) begann der Streik im Güterverkehr.

Im Video: Spitzen-Politiker fordert Streik-Verbot für die Lokführer

Arbeitsgericht: Sechster Bahn-Streik der GDL darf stattfinden

Der laufende Tarifstreit ist bereits der sechste Arbeitskampf der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL). Am Montag versuchte die Bahn vergeblich, den Streik gerichtlich zu stoppen, und kündigte daraufhin an, vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht in Berufung zu gehen.

"Die Streikankündigung erfolgte viel zu kurzfristig, zudem werden rechtswidrige Forderungen gestellt", erklärte Florian Weh, Hauptgeschäftsführer des Bahn-Arbeitgeberverbands AGV Move, nach der Gerichtsentscheidung.

Im Interesse unserer Fahrgäste tun wir alles, um den Wellenstreik zu verhindern.

Florian Weh, AGV Move

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Berufungsverhandlung soll Dienstagmittag stattfinden

Die Berufungsverhandlung soll erst am Dienstagmittag stattfinden, also nach Beginn des Streiks. Sollte das Hessische Landesarbeitsgericht anders entscheiden als das Frankfurter Arbeitsgericht, müsste die GDL ihren Streik unterbrechen. Eine unmittelbare Beendigung der Einschränkungen für Fahrgäste wäre jedoch nicht garantiert.

:newstime

Erst am vergangenen Freitag (8. März) endete der vorherige Streik der GDL, bevor die Gewerkschaft am Sonntagabend (10. März) den nächsten Ausstand ankündigte. Wirtschaftsvertreter:innen kritisierten die Streikaktionen als Missbrauch des Streikrechts und als Belastung für den Standort Deutschland. Die Bahn bezeichnete sie als Zumutung für Millionen von Bahnreisenden und die Wirtschaft.

Im Video: Deutsche Bahn zieht wegen geplantem Lokführer-Ausstand vor Gericht

  • Verwendete Quelle:
  • Nachrichtenagentur dpa
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