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Nach Einstufung durch BfV

"Gesichert rechtsextrem": AfD-Höcke droht Mitarbeitern des Verfassungsschutzes

  • Veröffentlicht: 05.05.2025
  • 08:45 Uhr
  • Claudia Scheele
Kommt nun ein AfD-Verbotsfahren? (Symbolbild)
Kommt nun ein AfD-Verbotsfahren? (Symbolbild)© Hannes P Albert/dpa

Nach der Einstufung der AfD als "gesichert rechtsextrem" plant die Partei nun eine neue Verfassungsschutz-Klage. Auch Björn Höcke meldete sich kurzzeitig zu Wort.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Vergangene Woche stufte das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als "gesichert rechtsextremistisch" ein.

  • Verschiedene Stimmen der Kritik meldeten sich seitdem zu Wort - so nun auch der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke.

  • Die AfD plant, mit einer Klage gegen die Einstufung vorzugehen, wenn das Bundesamt diese nicht zurückzieht.

Die AfD beabsichtigt, gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zu klagen, falls die Behörde bei ihrer Einstufung der Partei als gesichert rechtsextremistisch bleibt. Sollte der Verfassungsschutz einer am Freitag (2. Mai) verschickten Abmahnung nicht Folge leisten, werde der Bundesvorstand der AfD eine bereits vorbereitete Klage mit Eilantrag gegen das Bundesamt freigeben und an diesem Montag (5. Mai) beim zuständigen Gericht einreichen, teilte die Partei mit.

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In dem Abmahnungsschreiben mit Frist Montag, 8.00 Uhr, heißt es, man halte sowohl die Einstufung als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" als auch die Bekanntgabe dieses Umstands für offensichtlich rechtswidrig. Das BfV bestätigte den Eingang des Schreibens, wollte dies aber nicht kommentieren.

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Höcke droht Mitarbeiter:innen vom BfV

Auch der Chef des AfD in Thüringen, Björn Höcke, meldete sich zu dem Thema auf der Plattform "X" zu Wort. In seinem mittlerweile wieder gelöschten Beitrag drohte er Verfassungsschutz-Mitarbeiter:innen: "Man kann den Angestellten des VS nur dringend raten, sich eine neue Arbeit zu suchen. Am Ende wird es wie immer in der Geschichte heißen: Mitgehangen – mitgefangen."

Zudem zitierte er die Kritik des US-Außenministers Marco Rubio, der Deutschland der Tyrannei bezichtigt hat. Deutschland habe seiner Spionagebehörde gerade neue Befugnisse zur Überwachung der Opposition erteilt, schrieb Rubio auf "X". "Das ist keine Demokratie - es ist eine verdeckte Ty­ran­nei."

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Einstufung des BfV der AfD als "gesichert rechtsextremistisch"

Das BfV hatte die AfD am Freitag laut einer Mitteilung "aufgrund der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung" eingestuft. Zuvor hatte der Inlandsnachrichtendienst die Partei als Verdachtsfall behandelt.

Zuständig für Klagen gegen den Verfassungsschutz ist in erster Instanz das Verwaltungsgericht in Köln, wo das Bundesamt seinen Sitz hat. Im Mai 2024 entschied das Oberverwaltungsgericht Münster in einem Berufungsverfahren, dass der Verfassungsschutz die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft hatte. Der Rechtsstreit geht noch weiter.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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