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Spektakulärer Kriminalfall

Metzler-Mörder Gäfgen will im September freikommen - die erste Behörde sagt nein

  • Veröffentlicht: 30.07.2025
  • 11:56 Uhr
  • Joachim Vonderthann
Der Mörder von Bankierssohn Jakob von Metzler, Magnus Gäfgen, möchte nach 23 Jahren in Haft aus dem Gefängnis entlassen werden.
Der Mörder von Bankierssohn Jakob von Metzler, Magnus Gäfgen, möchte nach 23 Jahren in Haft aus dem Gefängnis entlassen werden.© Symbolbild: Kirsten Neumann/dpa

Es ist einer der aufsehenerregendsten Kriminalfälle Deutschlands: die Entführung und Ermordung des Frankfurter Bankier-Sohns Jakob von Metzler. Nach 23 Jahren in Haft will sein Mörder nun raus aus dem Gefängnis.

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Mörder von Jakob von Metzler will aus dem Gefängnis

Der zu lebenslanger Haft verurteilte Magnus Gäfgen möchte nach 23 Jahren im Gefängnis vorzeitig entlassen werden. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main lehnt den Wunsch des Kindermörders jedoch ab, wie "Focus Online" berichtet. Die Behörde habe auf Grundlage des aktuellen Prognosegutachtens über Gäfgen und einer Stellungnahme der Justizvollzugsanstalt (JVA) beim zuständigen Landgericht Kassel beantragt, "die lebenslange Freiheitsstrafe des Verurteilten nicht zur Bewährung auszusetzen". Das sagte der Frankfurter Oberstaatsanwalt Dominik Mies dem News-Portal.

Der inzwichen 50-jährige Gäfgen, steht im Mittelpunkt eines der spektakulärsten Kriminalfälle der jüngsten Vergangenheit: 2002 hatte er den elfjährigen Frankfurter Bankiers-Sohn Jakob von Metzler entführt und ermordet. Seinen Antrag auf vorzeitige Entlassung stellte der verurteilte Mörder bereits Mitte 2024. Mit der Staatsanwaltschaft hat sich nun die erste beteiligte Behörde öffentlich ablehnend geäußert. Die Entscheidung über die Entlassung obliegt dem Landgericht Kassel, das für Gäfgens Strafvollstreckung zuständig ist.

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Gutachten über Gäfgen ist erstellt - Ergebnis offen

Ein wesentliches Element bei der Prüfung des Antrags ist ein Prognosegutachten, das von Professor Rudolf Egg, einem renommierten Fachpsychologen, erstellt wurde. Dieses Gutachten bewertet, ob Gäfgen weiterhin als gefährlich eingestuft werden muss. Egg sagte "Focus Online", dass er das Gutachten am 24. Juni 2025 abgeschlossen habe. Über die Inhalte oder mögliche Rückfallrisiken äußerte er sich jedoch nicht: "Bitte haben Sie Verständnis, dass ich dazu im Moment schweige."

Das Gutachten wurde Anfang Juli 2025 den Verfahrensbeteiligten überstellt, darunter Gäfgens Verteidigung und die Staatsanwaltschaft. Nun steht eine Anhörung aus, die laut Angaben des Landgerichts Kassel voraussichtlich im August oder September dieses Jahres stattfinden wird. Im Anschluss daran wird die Strafvollstreckungskammer des Gerichts über Gäfgens Antrag entscheiden.

Auch in den News:

Matthias Besson, Vorsitzender Richter am Landgericht Kassel, erklärte, dass Gäfgen derzeit keine vollzugsöffnenden Maßnahmen wie begleiteten Freigang erhalte. Bekannt ist jedoch, dass Gäfgen während seiner Haftzeit seinen Namen geändert hat, um seine Resozialisierungschancen zu verbessern.

Bankierssohn 2002 entführt und ermordet

Der Mord an Jakob von Metzler gilt als eines der aufsehenerregendsten Verbrechen der deutschen Nachkriegsgeschichte. Gäfgen hatte den Jungen Ende September 2002 entführt und ermordet. Anschließend wollte er von dessen Eltern, der alteingesessenen Frankfurter Privatbankiersfamilie von Metzler, eine Million Euro Lösegeld. Erst nach der Androhung von Gewalt durch die Polizei verriet er den Ort, an dem er die Leiche versteckt hatte – zu diesem Zeitpunkt war das Kind bereits tot.

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Gericht lehnte 2017 vorzeitige Entlassung ab

Gäfgen wurde im Juli 2003 zu lebenslanger Haft mit besonderer Schwere der Schuld verurteilt. Der Täter, der seinen Namen mit Blick auf seine Rehabilitierungschancen änderte, beantragte 2017 die Aussetzung seiner Strafe zur Bewährung. Im Mai 2019 lehnte das Landgericht Kassel eine Entlassung aus der lebenslangen Freiheitsstrafe ab. Hauptgrund war laut "Focus Online" damals eine Einschätzung des psychiatrischen Gutachters Georg Stolpmann aus Göttingen. Der Experte hielt Gäfgen weiterhin für gefährlich und sprach sich gegen die Aussetzung der Strafe zur Bewährung aus. Zugleich legte das Landgericht seinerzeit eine Mindestverbüßungsdauer von 23 Jahren fest. Diese wäre in diesem September erreicht.

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  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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