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Naturkatastrophen

Umfrage: Große Mehrheit für Versicherungspflicht gegen Überflutungen

  • Aktualisiert: 29.05.2025
  • 10:33 Uhr
  • dpa
2. Juni 2024, Bayern: Teile von Reichertshofen sind vom Wasser überflutet.
2. Juni 2024, Bayern: Teile von Reichertshofen sind vom Wasser überflutet.© Sven Hoppe/dpa

Die von der Bundesregierung geplante Versicherungspflicht gegen Überschwemmungen und andere Naturkatastrophen stößt einer aktuellen Umfrage zufolge auf breite Zustimmung. Sowohl Hausbesitzer:innen als auch der Mieter:innen sprechen sich dafür aus.

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Inhalt

Die von der neuen Bundesregierung geplante Versicherungspflicht gegen Überschwemmungen und andere Naturkatastrophen stößt laut einer neuen Umfrage auf breite Zustimmung. Jeweils knapp vier Fünftel sowohl der Hausbesitzer:innen als auch der Mieter:innen begrüßen den Plan von Union und SPD, wie die repräsentative Befragung des Vergleichsportals Verivox ergeben hat.

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Das Marktforschungsinstitut Innofact befragte Mitte Mai 2025 im Verivox-Auftrag insgesamt 1.052 in der eigenen Immobilie wohnende Hauseigentümer:innen und 1.002 Mieter:innen jeweils im Alter von 18 bis 79 Jahren. Demnach befürworteten 78 Prozent der befragten Eigentümer:innen und 79 Prozent der Mieter:innen die Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden.

Bereitschaft für Beteiligung an Kosten begrenzt

Allerdings scheiden sich die Geister bereits an der Frage, wie viel die Versicherungspflicht kosten dürfte: 15,9 Prozent der befragten Eigentümer:innen antworteten, sie könnten keine weiteren Kosten mehr tragen, weitere 28,5 Prozent wollen das nicht.

Anlass der Regierungspläne sind die mit Überschwemmungen verbundenen Milliardenkosten für Bund und Länder. Großen Flutkatastrophen folgen regelmäßig Hilfsprogramme für die Geschädigten, die die Staatskasse schwer belasten. Und diese Hilfen sind unter anderem deshalb so teuer, weil nur gut die Hälfte der deutschen Wohngebäude gegen Elementarschäden versichert ist.

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News

Absicherung gegen Schäden

Deutschlands Ministerpräsidenten fordern Elementarschaden-Versicherung

Unwetter und Überflutungen in Deutschland: Die Wassermassen hinterlassen ein Bild der Zerstörung. Boris Rhein (CDU), Ministerpräsident von Hessen, und Hendrik Wüst (CDU), Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, sprechen sich für eine Versicherungspflicht aus.

  • 03.06.2024
  • 12:41 Uhr

Koalitionsvertrag unklar zu Regelungen

Doch sind zentrale Fragen ungeklärt. So ist offen, ob künftig wirklich alle Hausbesitzer:innen eine Elementarversicherung abschließen müssen, oder ob die Koalition den Widerspenstigen ein Schlupfloch lassen wird: "Dabei prüfen wir, ob dieses Modell mit einer Opt-Out-Lösung zu versehen ist", heißt es im Koalitionsvertrag.

Die Opt-Out-Lösung ist eine Forderung der deutschen Versicherer. Eine allgemeine Pflicht ohne jede Ausnahme würde bedeuten, dass auch die Gebäude versichert werden müssten, die in quasi garantiertem Überschwemmungsgelände erbaut wurden. Die Folge wären hohe Kosten für die Versicherungen. Bisher ist es so, dass die Besitzer stark gefährdeter Gebäude häufig keinen Versicherer finden, und wenn, dann nur zu sehr hohen Preisen.

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Versicherungen zeigen sich kompromissbereit

Doch haben die Versicherer ihren früheren grundsätzlichen Widerstand gegen eine Versicherungspflicht weitgehend aufgegeben, allerdings nicht bedingungslos. "Dass die Bundesregierung den Elementarschutz im Koalitionsvertrag verankert hat, ist ein wichtiges Signal", sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Doch Versicherungsschutz allein reiche nicht aus.

Der GDV fordert ein umfassendes Konzept inklusive strengerer Bauplanung: "Dazu gehören unter anderem eine klimaresiliente Stadtplanung, gezielte Entsiegelung von Flächen, ein verbindlicher Baustopp in hochgefährdeten Gebieten sowie eine Klima-Gefährdungsbeurteilung bei Baugenehmigungen", sagt Asmussen.

Der geforderte Baustopp in "hochgefährdeten Gebieten" ist ein zweiter wunder Punkt. Eigentlich ist das Bauen in Überschwemmungsgebieten in Deutschland verboten. Doch dieses Verbot ist löchrig: Ausnahmen im Wasserhaushaltsgesetz erlauben das Bauen in Überschwemmungsarealen dann eben doch. Nach einer Analyse des GDV stehen mehr als 300.000 Gebäude in Deutschland in gefährdeter Lage, 80 Prozent davon in vorläufig oder final festgesetzten Überschwemmungsgebieten.

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Bund und Länder scheuen Konfrontation mit Kommunen

Denn Wohnen in der Nähe eines Gewässers ist attraktiv, solange dieses nicht über die Ufer tritt. Doch viele Politiker scheuen sich, für schärfere Bauplanung einzutreten. Ein Beispiel: "Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr sieht ein pauschales Verbot von Baugebieten in bestimmten Arealen kritisch, vielmehr kommt es stets darauf an, die konkreten jeweiligen Rahmenbedingungen zu prüfen und ergebnisoffen abzuwägen", teilt ein Sprecher mit.

Bayern ist in dieser Hinsicht keine Ausnahme. Vielen Führungskräften in den Chefetagen der deutschen Versicherungen stößt sauer auf, dass die Unternehmen - und damit deren Kund:innen - künftig für Schäden zahlen sollen, von denen ein beträchtlicher Teil bei vernünftiger Planung gar nicht erst entstehen würde.

Koalitionspartner klammern Thema Bauverbot aus

Dem Koalitionsvertrag ist zu entnehmen, dass Union und SPD sich diesem Konfliktstoff nur mit höflicher Zurückhaltung nähern wollen: "Wir prüfen, wie Planungsträger in den Ländern für ihre Verantwortung bei der Bauleitplanung in besonders schadensgefährdeten Gebieten sensibilisiert werden können und konkretisieren die Staatshaftungsregeln der planenden Körperschaften, die neue Baugebiete in bisher unbesiedelten Arealen trotz dieser Risiken ausweisen."

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund appelliert an die Gemeinden, grundsätzlich auf neue Baugebiete in überschwemmungsgefährdeten Bereichen zu verzichten. Die Opt-Out-Lösung hält auch der Kommunalverband für sinnvoll. "Damit bliebe die Letztentscheidung dann beim Versicherungsnehmer", sagt Bernd Düsterdiek, der Beigeordnete für Städtebau und Umweltschutz.

Hausbesitzer oder Mieter: Wer soll Versicherung zahlen?

Ein dritter heikler Punkt ist die Frage, wer die Elementarversicherung letztlich bezahlen soll: nur die Hausbesitzer:innen oder auch die Mieter:innen? Grundsätzlich dürfen Eigentümer die Kosten der Gebäudeversicherung auf die Miete umlegen. Das schließt Elementarschäden mit ein.

Doch der Deutsche Mieterbund forderte bereits im vergangenen Jahr, dies aus der Betriebskostenverordnung zu streichen. Auch in dieser Hinsicht bleibt der Koalitionsvertrag wolkig: "Die Belange der Mieterinnen und Mieter haben wir dabei im Blick."

Hauseigentümer-Verband gegen Pflichtversicherung

Der Eigentümerverband Haus+Grund lehnt die Einführung einer Versicherungspflicht ab, ebenso die Streichung der Elementarversicherung aus der Liste der umlagefähigen Betriebskosten. "Versicherungen sind nur die zweitbeste Lösung", sagt Inka-Marie Storm, die Chefjustiziarin des Verbands. "Wirkungsvoller ist es, Schäden gar nicht erst entstehen zu lassen."

Insofern fordert Haus+Grund anstelle der Versicherungspflicht ein großes Vorbeugungspaket gegen Überschwemmungen: Dazu gehören unter anderem der Verzicht auf neue Baugebiete in bekannten Gefahrenzonen und besserer technischer Hochwasserschutz durch Deichbau, Renaturierung von Flüssen und andere Maßnahmen.

Wann aus dem Plan der Koalition ein Gesetz werden soll, ist unbekannt. Das Bundesjustizministerium teilt mit, man arbeite "intensiv" an der Umsetzung. Details werden unter Verweis auf den frühen Zeitpunkt nicht enthüllt.

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