Neue Befugnisse bei Pandemien
WHO darf "pandemische Notlage" ausrufen – Maßnahmen bleiben Ländersache
- Aktualisiert: 19.09.2025
- 11:51 Uhr
- dpa
Ab sofort gelten neue Pandemie-Regeln: Die WHO kann weltweit die höchste Alarmstufe erklären. Doch über Lockdowns, Impfpflichten oder Grenzschließungen bestimmen weiterhin die nationalen Regierungen.
Für eine bessere Vorbereitung auf eine mögliche neue Pandemie haben die mehr als 190 Mitgliedstaaten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ihre Vorsorgeregeln aktualisiert. Neu kann die WHO eine "pandemischen Notlage" als höchste Alarmstufe ausrufen, damit Länder Schutzmaßnahmen treffen können. Das steht in den aktualisierten internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV), die am Freitag (19. September) in Kraft getreten sind. Sie sollen helfen, die grenzüberschreitende Ausbreitung von Krankheiten besser zu verhindern und zu bekämpfen.
Während der Corona-Pandemie haben manche Bürgerinnen und Bürger, die Schutzmaßnahmen wie Lockdowns und Impfpflichten ablehnten, die WHO dafür verantwortlich gemacht. Allerdings wurden solche Maßnahmen immer von den nationalen Regierungen verhängt. Die WHO hatte nie die Befugnis, Zwangsmaßnahmen anzuordnen, und hat dies auch in Zukunft nicht.
Die WHO kann eine "pandemische Notlage" unter bestimmten Bedingungen ausrufen: wenn auf der Welt ein Virus auftaucht, das sich wie das Coronavirus Sars-CoV-2 über Landesgrenzen auszubreiten droht, wenn zudem die Kapazität der Gesundheitssysteme bedroht ist, große soziale und wirtschaftliche Folgen drohen und eine international koordinierte Antwort nötig ist.
Erreger früh erkennen und bekämpfen
Neu ist auch, dass jedes Land Kapazitäten schaffen muss, um Krankheitserreger früh zu erkennen, zu überwachen und sofort zu bekämpfen. Damit soll in jedem Land eine nationale Behörde beauftragt werden, und ein WHO-Ausschuss soll Länder bei der Einrichtung unterstützen.
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Zu den geforderten Kapazitäten gehört auch die Fähigkeit, mit Falschinformationen über Krankheiten oder Schutzmaßnahmen umzugehen. Was Länder genau machen, entscheidet jedes für sich. Länder mit umfangreichem Gesundheitssystem haben die nötigen Kapazitäten in der Regel bereits.
Was Deutschland tun muss
In Deutschland muss die IGV-Aktualisierung im nationalen Recht verankert werden, wie das Gesundheitsministerium erläuterte. Das Kabinett brachte im Sommer einen Gesetzentwurf auf den Weg, der nun in Bundestag und Bundesrat kommt. Ministerin Nina Warken (CDU) sagte, nur mit guter Zusammenarbeit der Staaten werde es möglich sein, globale Krisen zu verhindern oder einzudämmen - etwa mit Laboren und Kliniken in allen Ländern, die mit neuen Infektionen umgehen können. Das Ministerium betont, Deutschlands Souveränität bleibe unberührt.
Zu konkreten Folgen der nationalen Umsetzung heißt es im Entwurf unter anderem, dass bei Flughäfen und Häfen Kosten für Laboruntersuchungen von Proben anfallen könnten, falls es dazu nicht schon Vereinbarungen gibt.
Nur Empfehlungen, keine Zwangsmaßnahmen der WHO
Die WHO betont, dass der WHO-Generaldirektor in Krisenlagen auch nach den neuen Gesundheitsvorschriften ausschließlich Empfehlungen für Maßnahmen abgeben kann. Er kann keine Lockdowns, Impfpflichten oder Grenzschließungen anordnen. Länder können die WHO-Empfehlungen umsetzen oder auch nicht.
Parallel haben die mehr als 190 WHO-Mitglieder einen Pandemie-Vertrag ausgehandelt, der auch bessere Pandemie-Vorbereitungen vorsieht. Unter anderem soll damit im Krisenfall auch die faire Verteilung von Hilfsmitteln und Impfstoffen weltweit garantiert werden.