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Polizeikontrolle eskaliert

Attacke auf einen Polizisten in Unterfranken: Urteil rechtskräftig

  • Veröffentlicht: 16.09.2024
  • 13:55 Uhr
  • Nicole Sauer
Eine Markierung ist am Tatort auf dem Boden zu sehen.
Eine Markierung ist am Tatort auf dem Boden zu sehen. © Benjamin Westhoff/dpa

Eine Polizeikontrolle in Unterfranken eskaliert. Ein Polizist wird schwer verletzt. Die Haftstrafe für den Täter hat mittlerweile Bestand.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Nach einer beinahe tödlichen Attacke auf einen Polizisten in Unterfranken ist das Urteil für den Angeklagten mittlerweile rechtskräftig.

  • Das Gericht hatte damals einen 24-Jährigen wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu fünf Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.

  • Er hatte sich im Januar einer Polizeikontrolle in Ochsenfurt (Landkreis Würzburg) widersetzt, wobei es zu der Auseinandersetzung kam.

Inhalt

  • Urteil für Angeklagten rechtskräftig
  • Wegen versuchten Totschlags verurteilt
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Urteil für Angeklagten rechtskräftig

Nach einer beinahe tödlichen Attacke auf einen Polizisten in Unterfranken ist das Urteil für den Angeklagten mittlerweile rechtskräftig. "Alle zunächst eingelegten Revisionen wurden zwischenzeitlich zurückgenommen", teilte das Landgericht Würzburg mit. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft hatten Rechtsmittel gegen das Urteil vom 27. Juni eingelegt

Wegen versuchten Totschlags verurteilt

Das Gericht hatte damals einen 24-Jährigen wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu fünf Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Er hatte sich im Januar einer Polizeikontrolle in Ochsenfurt (Landkreis Würzburg) widersetzt, wobei es zu der Auseinandersetzung kam. Dabei entriss der Angeklagte dem Polizisten die Pistole und drückte ab. Der Beamte blieb dabei unverletzt.

Danach prügelte der Täter auf den Polizisten ein und trat mehrfach gegen den Kopf des regungslos am Boden liegenden Beamten. Der schwer verletzte Polizist schoss dem Mann schließlich ins Bein und stoppte ihn so.

Die Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger hatten auf versuchten Mord plädiert. Die Verteidigung sah hingegen keinen Tötungsvorsatz und verlangte eine Verurteilung zu vier Jahren Haft wegen gefährlicher Körperverletzung.

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  • Verwendete Quelle:
  • Nachrichtenagentur dpa
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