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Eiskeller-Mord im Chiemgau 

Mordfall Hanna: Hat der Prozess nun ein Ende?

  • Veröffentlicht: 06.03.2024
  • 13:08 Uhr
  • Nicole Sauer

Video: Redakteur Peter Johannsen

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Nach vielen Aussagen, Vorwürfen gegen die Richterin und einem gescheiterten Befangenheitsantrag neigt sich der Prozess um den Tod der Studentin Hanna aus Aschau seinem Ende zu. Ein Urteil könnte in weniger als zwei Wochen fallen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Prozess um den Tod der Studentin Hanna aus Aschau im Chiemgau vor dem Landgericht Traunstein geht in die Endrunde.

  • Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der inzwischen 22 Jahre alte Angeklagte Hanna auf ihrem Heimweg aus sexuellen Motiven überfallen hat.

  • Die Verteidigung hatte stets einen Unfall nicht ausgeschlossen.

  • Wahrscheinlich am 19. März solle ein Urteil gesprochen werden.

Prozess um getötete Hanna

Der Prozess zum Fall Hanna aus Aschau im Chiemgau geht vor dem Landgericht Traunstein in die Endrunde.

Die Studentin hatte in der Nacht zum 3. Oktober 2022 in dem Club "Eiskeller" in Aschau im Chiemgau gefeiert und sich frühmorgens auf den Weg nach Hause gemacht. Dort kam sie aber nie an. Stunden später wurde sie tot im Fluss Prien entdeckt.

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Urteil am 19. März erwartet

Beim Prozess wird diesen Freitag plädiert, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch mitteilte. Wahrscheinlich am 19. März solle ein Urteil gesprochen werden. Medien hatten darüber berichtet.

Das Gericht hatte am Dienstagnachmittag rund ein halbes Dutzend weiterer Beweisanträge der Verteidigung zurückgewiesen. Das Verfahren hat sich nicht zuletzt wegen eines Befangenheitsantrags der Verteidigung gegen das Gericht verzögert. Eine Vertretungskammer wies den Antrag jedoch als unbegründet zurück.

Verteidigung schließt Unfall nicht aus

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der inzwischen 22 Jahre alte Angeklagte Hanna auf ihrem Heimweg aus sexuellen Motiven überfallen, auf den Kopf geschlagen und verletzt in den Bärbach geworfen hat, der in die Prien mündet. Laut Obduktion ertrank die Studentin.

Die Verteidigung hatte stets auch einen Unfall nicht ausgeschlossen. Sie argumentierte, Hanna, die rund zwei Promille Alkohol im Blut hatte, könne womöglich ohne fremdes Zutun ins Wasser gestürzt und so umgekommen sein. Zentrales Thema des Prozesses war deshalb die Frage, ob die Verletzungen Hannas auch vom Treiben im Fluss mit seinen Wasserwalzen und Hindernissen herrühren konnten. Die Erkenntnisse der Sachverständigen hatten hingegen eher gegen einen Unfall gesprochen.

Der Angeklagte hat im Prozess zu den Vorwürfen geschwiegen. Zuvor hatte er bei einem psychiatrischen Sachverständigen und bei einer Psychologin die Vorwürfe bestritten.

  • Verwendete Quelle:
  • Nachrichtenagentur dpa
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