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Mordprozess in Mittelfranken

Nach Messerangriff in Schwabach: Angeklagter weist Schuld von sich

  • Veröffentlicht: 11.07.2025
  • 11:04 Uhr
  • Laura Gebertshammer
Mit Fußfesseln betritt ein angeklagter Mann zum Prozessbeginn den Sitzungssaal des Strafjustizzentrums des Landgerichts Nürnberg-Fürth.
Mit Fußfesseln betritt ein angeklagter Mann zum Prozessbeginn den Sitzungssaal des Strafjustizzentrums des Landgerichts Nürnberg-Fürth.© Daniel Karmann/dpa

Der Nebenbuhler soll den Ehemann seiner Geliebten erstochen haben. Doch zumindest absichtlich will er den Mann nicht getötet haben.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Zum Auftakt eines Prozesses um den gewaltsamen Tod eines 42 Jahre alten Mannes in Schwabach hat der Angeklagte die Schuld an der Tat zurückgewiesen.

  • Er habe nicht - wie von der Staatsanwaltschaft dargestellt - in voller Absicht und geplant auf das Opfer eingestochen.

  • Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 59 Jahre alte Mann den Ehemann seiner langjährigen Geliebten bewusst erstochen hat.

Inhalt

  • Angeklagter weist Schuld zurück
  • Jahrelanges Verhältnis
  • Frau wollte dazwischengehen
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Angeklagter weist Schuld zurück

Zum Auftakt eines Prozesses um den gewaltsamen Tod eines 42 Jahre alten Mannes in Schwabach hat der Angeklagte am Landgericht Nürnberg-Fürth die Schuld an der Tat zurückgewiesen. Er habe nicht - wie von der Staatsanwaltschaft dargestellt - in voller Absicht und geplant auf das Opfer eingestochen, ließ er über seine Verteidigerin erklären. Vielmehr habe es ein Gerangel gegeben, in dessen Folge es zu den Verletzungen gekommen sei.

Jahrelanges Verhältnis

Die Staatsanwaltschaft geht hingegen davon aus, dass der 59 Jahre alte Mann den Ehemann seiner langjährigen Geliebten bewusst erstochen hat. Er sei davon ausgegangen, dass die Frau von ihrem Ehemann nicht gut behandelt worden sei. Er hatte die Frau schon Jahre vorher kennengelernt, als sie als Aushilfe in seinem Schreibwarenladen anfing. Über Jahre unterhielten beide neben der Ehe der Frau ein sexuelles Verhältnis, wie er auch in seiner Erklärung angab.

Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte den Ehemann abgepasst, als dieser gerade mit seinem Auto zur Arbeit fahren wollte. Er selbst macht geltend, er habe dem Mann nur ins Gewissen reden wollen, seine Frau besser zu behandeln.

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Frau wollte dazwischengehen

Die Frau hatte der Anklage zufolge noch versucht, bei der Auseinandersetzung auf dem Parkplatz vor ihrer Wohnung dazwischenzugehen und dabei selbst Verletzungen erlitten. Sie tritt im Prozess als Nebenklägerin auf.

Der Fall hatte Aufsehen erregt, weil er sich im August vergangenen Jahres mitten in einem Wohngebiet in der mittelfränkischen Stadt abgespielt hatte. Nachbarn waren durch Schreie auf die Tat aufmerksam geworden und hatten die Polizei verständigt. Der Angeklagte war wenige Tage später festgenommen worden und in Untersuchungshaft gekommen.

Die 5. Strafkammer unter Vorsitz von Richter Markus Bader hat für den Prozess insgesamt elf Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil könnte Anfang August gesprochen werden.

  • Verwendete Quelle:
  • Nachrichtenagentur dpa
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