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Eiskeller-Mord im Chiemgau

Prozess Hanna: Staatsanwaltschaft fordert neuneinhalb Jahre Haft

  • Veröffentlicht: 08.03.2024
  • 13:09 Uhr
  • Nicole Sauer

Im Prozess um den Tod der Studentin Hanna aus Aschau im Chiemgau hat die Staatsanwaltschaft für den Angeklagten neuneinhalb Jahre Haft nach Jugendstrafrecht verlangt.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Im Prozess um den Tod der Studentin Hanna aus Aschau im Chiemgau hat die Staatsanwaltschaft für den Angeklagten neuneinhalb Jahre Haft nach Jugendstrafrecht verlangt.

  • Der Angeklagte soll die junge Frau am frühen Morgen des 3. Oktober 2022 angegriffen schwer verletzt und dann in den Bärbach geworfen haben.

  • Ein Unfall sei ausgeschlossen.

Neuneinhalb Jahre Haft gefordert

Im Prozess um den Tod der Studentin Hanna aus Aschau im Chiemgau hat die Staatsanwaltschaft für den Angeklagten neuneinhalb Jahre Haft nach Jugendstrafrecht verlangt. Der Prozess habe vollumfänglich den Vorwurf der Anklage bestätigt, dass der 22 Jahre alte Mann "ohne jeden Zweifel Täter dieses Tötungsdelikts ist", sagte Staatsanwalt Wolfgang Fiedler am Freitag vor dem Landgericht Traunstein. Der Angeklagte soll die junge Frau am frühen Morgen des 3. Oktober 2022 angegriffen schwer verletzt und dann in den Bärbach geworfen haben. Dort ertrank sie.

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Angeklagter ohne Zweifel der Täter

Die These, dass die 23 Jahre alte Medizinstudentin ohne fremdes Zutun in den Bach stürzte, sei widerlegt, sagte Fiedler. Ein Unfall sei ausgeschlossen. An den 33 Tagen der Hauptverhandlung sei "im wahrsten Sinne des Wortes jeder Stein umgedreht" worden. Beweise und Indizien, die den Angeklagten entlasteten, gebe es nicht.

Tatbestand eines Verdeckungsmordes

Der Angeklagte habe Hanna am frühen Morgen des 3. Oktober 2022 auf ihrem Heimweg von dem Club "Eiskeller" in Aschau im Chiemgau aus sexuellen Motiven überfallen und mehrfach auf den Kopf geschlagen. Zunächst sei es um Körperverletzung gegangen, dann aber, als ihm bewusst geworden sei, was er angerichtet hatte, habe er die junge Frau in den Bärbach geworfen, um die vorherige Tat zu verdecken. Damit sei der Tatbestand eines Verdeckungsmordes gegeben.

Die junge Frau hatte in der Nacht in dem Club gefeiert und sich frühmorgens auf den Weg nach Hause gemacht – dort kam sie nie an. Stunden später wurde sie tot im Fluss Prien entdeckt, in den der Bärbach mündet.

  • Verwendete Quelle:
  • Nachrichtenagentur dpa
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