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Urteilsverkündung in Würzburg

Prozess um getöteten Gastwirt: Urteil noch heute

  • Veröffentlicht: 17.07.2025
  • 10:46 Uhr
  • Laura Gebertshammer
Ein wegen Mordes angeklagter Mann sitzt in einem Gerichtssaal des Landgerichts.
Ein wegen Mordes angeklagter Mann sitzt in einem Gerichtssaal des Landgerichts.© Angelika Resenhoeft/dpa

1999 wird ein Gastwirt in Würzburg erschossen. Mehr als 26 Jahre später steht das Urteil an. So viele Jahre nach der Tat ist nur ein Delikt noch nicht verjährt.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Mehr als 26 Jahre nach dem gewaltsamen Tod eines Gastwirts in Unterfranken will das Landgericht Würzburg heute um 13.00 Uhr ein Urteil in dem Fall verkünden.

  • Laut Anklage soll der 50-Jährige am 5. Januar 1999 den Gastwirt im Auftrag seines Vaters erschossen haben.

  • Staatsanwaltschaft und Nebenkläger verlangten in ihren Plädoyers lebenslange Freiheitsstrafen für die Angeklagten wegen Mordes.

Inhalt

  • Urteil noch heute erwartet
  • Alles außer Mord ist verjährt
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Urteil noch heute erwartet

Mehr als 26 Jahre nach dem gewaltsamen Tod eines Gastwirts in Unterfranken will das Landgericht Würzburg am Donnerstag (13.00 Uhr) ein Urteil in dem Fall verkünden. Angeklagt sind ein 67 Jahre alter Mann und sein 50-jähriger Sohn. Beide äußerten sich in dem seit Januar laufenden Verfahren nicht persönlich zu den Vorwürfen. Für die Verteidiger ist die Täterschaft der Angeklagten nicht erwiesen.

Laut Anklage soll der 50-Jährige am 5. Januar 1999 als damals 23-Jähriger den Gastwirt im Auftrag seines Vaters erschossen haben, um einer Geldforderung Nachdruck zu verleihen. Der 55 Jahre alte Türke wurde durch mehrere Schüsse in seiner Gaststätte in Würzburg getötet. Die Tatwaffe ist bislang nicht gefunden. Im Frühjahr 2024 gingen nach Justizangaben Hinweise zu dem Fall ein, die den Anstoß zu dem Verfahren so lange nach der Tat gaben.

Staatsanwaltschaft und Nebenkläger verlangten in ihren Plädoyers lebenslange Freiheitsstrafen für die Angeklagten wegen Mordes. Zudem wurde beantragt, die Schwere der Schuld festzustellen. Damit wäre eine Entlassung der Verurteilten nach 15 Jahren Haft nahezu ausgeschlossen.

Alles außer Mord ist verjährt

Ist aus Sicht der Kammer den Männern das Tötungsdelikt nicht nachweisbar oder haben sie sich nach dem festgestellten Sachverhalt nicht strafbar gemacht, erfolgt ein Freispruch.

Wenn die Kammer davon ausgeht, dass die Angeklagten das Tötungsdelikt begangen haben, es aber kein Mord war, so kann ebenfalls ein Freispruch ergehen. Geht die Kammer von einem anderen Delikt wie beispielsweise Totschlag aus, könnte eine Einstellung des Verfahrens wegen Verjährung geboten sein.

Reichen aus Sicht des Gerichts allerdings die Beweise, die beiden einen Mord beispielsweise aus Heimtücke oder niedrigen Beweggründen nachweisen, wird es ein Urteil mit Strafzumessung geben.

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  • Verwendete Quelle:
  • Nachrichtenagentur dpa
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