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Strafrecht für Alltagsfragen

Darf man das Restaurant verlassen, wenn die Rechnung nicht kommt? Fachanwalt Ingo Lenßen klärt auf

  • Aktualisiert: 04.08.2023
  • 15:00 Uhr
  • lkf
Hier erfährst du, wie lange du im Restaurant sitzen bleiben musst, wenn die Rechnung zu lange auf sich warten lässt.
Hier erfährst du, wie lange du im Restaurant sitzen bleiben musst, wenn die Rechnung zu lange auf sich warten lässt.© Getty Images

Du sitzt im Restaurant, hast bereits gegessen und verlangst die Rechnung. Doch selbst nach mehr als 15 Minuten wurde noch nichts abkassiert. Na, kommt dir eine solche Situation bekannt vor? Welche Rechte du als Gast in einem solchen Fall hast und ob man beim All-you-can-eat-Restaurant zu viel essen kann - die Antworten gibt's von Ingo Lenßen, Fachanwalt für Strafrecht.

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Darf man einfach gehen, wenn die Rechnung auch nach Aufforderung nicht kommt?

Wenn ein Gast im Restaurant etwas bestellt, isst und daraufhin die Rechnung verlangt, erwartet man, dass diese zügig gebracht wird - ist ja schließlich auch im Interesse des Betreibers bzw. Wirtes. Soweit die Theorie. Doch häufig wird unsere Geduld am Ende des Restaurantbesuchs auf die Probe gestellt. Da kann das Essen noch so gut gewesen sein. Wenn die Rechnung nach längerer Zeit und mehrmaliger Aufforderung nicht kommt, führt das schnell zu Frustration und Ärger. Da liegt die Versuchung nahe, das Lokal einfach zu verlassen. Hat man in so einer Situation die Zeche geprellt?

Fakt ist: Man darf das Restaurant nicht verlassen, ohne zu zahlen! Was du stattdessen tun solltest:

  • Weise den Kellner deutlich darauf hin, dass du es eilig hast und in den nächsten 5 Minuten gehen musst.
  • Solltest du nach 15 Minuten und mehrmaliger Nachfrage immer noch keine Rechnung erhalten haben, könntest du tatsächlich das Restaurant verlassen. ABER: Dennoch bist du dann dazu verpflichtet, deine Personalien am Tisch zu hinterlegen um die Rechnung auf anderem Wege nachträglich zu zahlen. DENN: Zahlen musst du in auf jeden Fall!

Achtung! Es werden Kettenbriefe per WhatsApp rumgeschickt. Erfahre hier, welche dieser Nachrichten Betrugsmaschen sind.

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Im Clip: Ingo Lenßen klärt alle Rechtsfragen rund um deinen Restaurantbesuch

Muss man in einem All-you-can-eat-Restaurant mehr zahlen, wenn man zu viel isst?

Viele schlemmen sich gerne durch ein All-you-can-eat-Buffet, um eine Vielzahl unterschiedlicher Speisen auszuprobieren und vor allem, um ordentlich satt zu werden. Da kann durchaus eine beachtliche Menge an sich stapelnden Tellern zusammenkommen. Dabei ist hierbei die Platzwahl entscheidend. Gäste, die beispielsweise am Ende eines Running-Sushi-Laufbands sitzen, beschweren sich häufig, dass zu wenig Essensauswahl bei ihnen ankommt. Das hat vor allem auch Nachteile für die Restaurantbetreibenden.

Doch ist es rechtens, wenn sich ein Gastronom darüber beschwert, dass ein Gast zu viel isst - und kann er ihm womöglich sogar höhere Kosten in Rechnung stellen? Darf er ihn im Zweifel des Restaurants verweisen?

Ingo Lenßen weiß die Rechtslage:

  • Man darf bei einem All-you-can-eat-Restaurant grundsätzlich so viel essen, wie man möchte - und das hat der Gastronom auch hinzunehmen.
  • Restaurantbetreibende können einen hungrigen Gast nicht einfach des Restaurants verweisen, sondern müssen die Pflicht aus dem Bewirtungsvertrag erfüllen. ABER: Das Restaurant darf – rein rechtlich gesehen - sein All-you-can-eat-Angebot auch an Bedingungen knüpfen. Zum Beispiel darf festgelegt werden, wie lange der Gast bleiben und wie viel er essen darf. Dies muss aber vorher für den Gast klar erkennbar sein.
  • Da in Deutschland Vertragsfreiheit herrscht, muss sich das Restaurant kein zweites Mal auf einen nimmersatten Kunden einlassen und ist berechtigt, diesen von seinem All-You-can-eat-Angebot ausschließen. Wenn der Gast allerdings schon am Tisch sitzt und mit dem Essen begonnen hat, dann gibt es keinen Weg zurück.
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