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Tierverbot, Versicherungen und Co.

Fast alle Mietverträge enthalten sie: So entlarvst du unwirksame Klauseln 

  • Aktualisiert: 18.04.2024
  • 00:00 Uhr
  • teleschau - Carmen Schnitzer
Unwirksame Klauseln im Mietvertrag gibt es in rund 90 Prozent aller Mietverträge in Deutschland. Sie sind nur zulässig, wenn die Mietenden dadurch Vorteile haben.
Unwirksame Klauseln im Mietvertrag gibt es in rund 90 Prozent aller Mietverträge in Deutschland. Sie sind nur zulässig, wenn die Mietenden dadurch Vorteile haben.© iStock/PIKSEL

Was für eine bemerkenswerte Zahl: Etwa 90 Prozent aller Mietverträge in Deutschland enthalten nach Angaben des Deutschen Mieterbunds Klauseln, die eigentlich nicht zulässig wären. Wie sollten Mieter:innen in solchen Situationen vorgehen? 

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Häufige unzulässige Klauseln

Wo bezahlbarer Wohnraum knapp ist, wird womöglich schon mal ein Mietvertrag mit dubios wirkenden Klauseln unterschrieben. Die gute Nachricht: Viele dieser Regeln entbehren rechtliche Grundlagen und müssen daher nicht zwingend befolgt werden. Schätzungen des Deutschen Mieterbundes betrifft das rund 90 Prozent der Mietverträge. Ob falsch angegebene Wohnungsgrößen, unwirksame Kündigungsregeln oder Festlegung der Duschzeiten - die Bandbreite ungültiger Klauseln ist vielfältig. 

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Haustiere: Du brauchst nicht unbedingt eine Erlaubnis

Ein generelles, ausnahmsloses Haustierverbot dürfen Vermieter:innen nicht aussprechen. Gerade für Kleintiere wie Vögel, Nagetiere oder Fische brauchst du keine ausdrückliche Genehmigung. Möchtest du einen Hund oder eine Katze halten, kann der Vermieter oder die Vermieterin im Einzelfall entscheiden, muss diese Entscheidung aber schlüssig begründen. Ein Verbot ist zum Beispiel dann zulässig, wenn ein Hund permanent bellt oder die Tierhaltung übermäßige Verschmutzungen verursacht.

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Kein Muss: Hausrat- und Haftpflichtversicherungen

Eine Haftpflichtversicherung ist in der Regel durchaus sinnvoll. Je nachdem, wie viel Geld du in deine Einrichtung gesteckt hast, kann es auch eine Hausratsversicherung sein. Verpflichtend sind beide jedoch nicht! Auch Vermieter:innen dürfen nicht von dir fordern, eine solche Versicherung abzuschließen. Eine entsprechende Klausel wäre ungültig.

Auch darf über die Kaution hinaus keine weitere Sicherheit gefordert werden, wie das Landgericht Berlin entschied.

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Staffelmieten: nur unter gewissen Bedingungen

Vereinbarungen zur schrittweisen Mieterhöhung (Staffelmiete) werden immer beliebter. Allerdings darf die Miete immer frühestens nach einem Jahr steigen, ansonsten ist die Erhöhung hinfällig und zumindest die erste muss nicht gezahlt werden. Laut dem Berliner Landgericht kann die Forderung einer verfrühten Staffelung unter Umständen sogar dazu führen, dass die gesamte Vereinbarung unwirksam wird.

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Weitere gängige, aber unwirksame Regelungen

Ob Duschen nach 22 Uhr, Übernachtungsbesuch oder Musizieren - nichts davon dürfen dir Vermieter:innen verbieten. Auch dürfen sie nicht von dir verlangen, dass du dich an 20 Prozent der Kosten sämtlicher anfallenden Reparaturen beteiligst, dass sie deine Wohnung jederzeit betreten dürfen oder dass du die Einrichtung nur mit ihren Genehmigungen verändern darfst. Eine Vereinbarung wie "Nach 22:30 Uhr ist eine Zimmertemperatur von 12 Grad Celsius zu gewährleisten" ist ebenfalls unzulässig.

Was du als Mieter:in tun kannst

Um eine eigentlich ungültige Klausel gültig zu machen, gibt es Tricks. Dazu gehört zum Beispiel die Formulierung "in der Regel". Um sicherzugehen, solltest du deinen Vertrag von einer kompetenten Stelle, etwa deinem lokalen Mieterverband, prüfen lassen - möglichst bevor du ihn unterschreibst. An tatsächlich unzulässige Vereinbarungen musst du dich aber auch trotz Unterschrift nicht halten.

Eine angenehme Faustregel: Weichen Vereinbarungen von den gesetzlichen Regeln ab, sind sie nur wirksam, wenn du als Mieter:in dadurch Vorteile hast. Benachteiligt werden darfst du nicht.

Im Zweifel ist ohnehin erst einmal ein persönliches Gespräch sinnvoller als gleich mit Rechtsmitteln zu drohen. Denn im besten Fall pflegst du natürlich ein gutes Verhältnis zu deinen Vermieter:innen.

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