Schon gewusst?
Richtiges Verhalten bei Polizei-Kontrollen: Auf diese Fragen solltest du mit "Nein" antworten
- Aktualisiert: 04.04.2024
- 19:45 Uhr
- teleschau - Jürgen Winzer
Wenn mit der Kelle zur Polizeikontrolle gewunken wird, geraten viele Autofahrer:innen automatisch ins Schwitzen. Es gibt aber beim folgenden Gespräch mit den Ordnungshütern Fragen, die man nicht beantworten muss und auch nicht beantworten sollte.
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Die schon wieder! Polizeikontrollen sind lästig und stressig. Übrigens auch für die Beamt:innen. Wer zur allgemeinen Verkehrskontrolle gebeten oder wegen eines Verstoßes angehalten wird, muss Auskunft geben. Aber nicht auf jede Frage! Und auf eine sollte man als Kontrollierte:r sogar am besten immer mit Nein antworten.
Im Clip: Darum ist die Polizei am Limit
Polizei am Limit
Vorsicht bei dieser Fangfrage der Polizei!
"Führerschein und Fahrzeugpapiere bitte." Dieser Aufforderung muss jeder von uns nachkommen. Auch Fragen zur Person muss jede:r Kontrollierte korrekt beantworten. Aber noch bevor es ans "Eingemachte" geht, wird von Polizist:innen oft eine harmlose Fangfrage gestellt. "Wissen Sie, warum wir Sie angehalten haben?" Die Frage schürt in vielen Autofahrer:innen das schlechte Gewissen. Dem Drang zu einer detaillierten Information, Vermutung oder gar zum Geständnis sollte dringend nicht nachgegeben werden. Am besten ist, man antwortet auf diese Frage mit einem sachlichen Nein.
Der Grund: Es geht um den Anfangsverdacht. Liegt einer vor, muss die Polizei darüber belehren. Wer als Kontrollierte:r gleich ins nervöse Plappern verfällt, macht es den Beamt:innen leicht. Zudem geht dann auch oft unter, dass die Polizei jede:n Kontrollierte:n über sein Recht zu schweigen informieren muss. Wird das unterlassen, sind von der kontrollierten Person getätigte Aussagen bei einem eventuell folgenden Auftritt vor Gericht nicht oder nur eingeschränkt verwertbar.
Tipp für Verkehrs-Kontrollen: cool und freundlich bleiben
Im Small Talk mit den Polizist:innen gibt es weitere Fragen, die man nicht beantworten muss. Oft wird gefragt "Wo kommen Sie denn her?" oder "Wohin des Weges?". Auf diese rein informativen Fragen muss niemand antworten - das ist nämlich Privatsache und geht die Beamt:innen nichts an. Im Falle einer solchen Frage sollte aber nur kurz und bündig geantwortet werden. "Ach, ich fahr einfach nur so rum", ist schon des Guten zu viel. Das könnte nämlich - nach Paragraf 30 der StVO - als "unnützes Hin- und Herfahren" ausgelegt werden. Besser ist es, den/die Beamt:in in einem solchen Fall höflich auf das Schweigerecht hinzuweisen.
Prinzipiell gilt für Kontrollierte: lächeln und winken. Im übertragenen Sinne: freundlich und gelassen bleiben. Und kooperativ. Das macht dem/der Kontrollierten das Leben leichter - und auch dem/der Beamt:in.
Auch wer sich zu Unrecht kontrolliert oder eines Verstoßes bezichtigt fühlt, sollte cool bleiben. Und selbst ein erteiltes Verwarnungsgeld lässt sich besser im Nachgang anfechten, anstatt es direkt vor Ort mit dem/der Polizist:in auszudiskutieren. Das führt im Eifer des Gefechts meist ohnehin nur dazu, dass es zu weiteren Missverständnissen oder im schlimmeren Fall zu Stress und Streit kommt. Und der kann, etwa bei emotionalen Beleidigungen, dann richtig teuer werden.
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