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Datenschutz

Frist für Widerspruch gegen Metas KI-Training läuft ab: Gericht soll klären, ob Vorgehen rechtens

  • Aktualisiert: 26.05.2025
  • 12:18 Uhr
  • dpa
Meta steckt hinter Instagram, Facebook und Whatsapp.
Meta steckt hinter Instagram, Facebook und Whatsapp.© Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Whatsapp ist nicht betroffen, Facebook und Instagram schon: Meta plant, seine KI-Software Meta AI zu Trainingszwecken mit Nutzerdaten zu füttern. Nun hat die Verbraucherzentrale NRW eine einstweilige Verfügung beantragt.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Verbraucherzentrale NRW hat eine einstweilige Verfügung gegen den Facebook-Konzern Meta beantragt.

  • Meta will veröffentlichte Beiträge europäischer Nutzer:innen für KI-Trainingszwecke nutzen.

  • Von Seiten des Konzerns werden die Vorwürfe zurückgewiesen, laut Meta entspreche der Ansatz europäischen Richtlinien.

Der Streit zwischen der Verbraucherzentrale NRW und dem Facebook-Konzern Meta um die Verwendung von Nutzerdaten für ein Training der KI-Software Meta AI geht jetzt vor Gericht. Man habe beim Oberlandesgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen Meta beantragt, teilte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf mit.

Die geplante Nutzung personenbezogener Daten aus Instagram und Facebook für das KI-Training solle im Eilverfahren gestoppt werden, hieß es. Vor einer Woche hatten die Verbraucherschützer Meta bereits abgemahnt.

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Laut Verbraucherzentrale (VZ) hatte Meta Mitte April angekündigt, ab dem 27. Mai in seinen Diensten Facebook und Instagram veröffentlichte Beiträge europäischer Nutzer:innen für KI-Trainingszwecke zu verwenden. Meta berufe sich dabei auf ein "berechtigtes Interesse" und verwende die Daten, sofern die Kund:innen nicht aktiv widersprächen. Die Verbraucherzentrale NRW hält das Vorgehen für nicht rechtens und sieht einen Verstoß gegen europäisches Datenschutzrecht.

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Meta: Ansatz entspricht europäischen Richtlinien

Meta weist die Vorwürfe zurück. "Unser Ansatz entspricht den klaren Richtlinien, die im Dezember vom Europäischen Datenschutzausschuss vorgegeben wurden, und folgt umfangreichen und fortlaufenden Gesprächen mit der irischen Datenschutzkommission, unserem federführenden Datenschutzregulator in Europa", erklärte ein Sprecher. Man habe den Menschen in der EU eine Möglichkeit gegeben, gegen die Nutzung ihrer Informationen für diese Zwecke Einspruch zu erheben, und sie über dieses Recht per E-Mail und In-App-Benachrichtigungen informiert.

Der Sprecher sprach von einem weiteren Beispiel für den zersplitterten und unvorhersehbaren rechtlichen und regulatorischen Rahmen Europas. Dieser hemme Innovationen, untergrabe die Sicherheit der Unternehmen und widerspreche den jüngsten Bestrebungen der Europäischen Kommission und der neuen deutschen Bundesregierung, neue Technologien für das Wirtschaftswachstum zu nutzen.

In einer anderen Stellungnahme hatte Meta vergangene Woche die Pläne verteidigt: "Dieses Training ist in der Branche üblich und entscheidend dafür, dass unsere modernen KI-Produkte und -Modelle die deutsche Kultur, Sprache und Geschichte zunehmend besser verstehen und wiedergeben."

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VZ: Entwicklung von KI soll auf fairer Grundlage erfolgen

"Mit dem Antrag auf einstweilige Verfügung wollen wir verhindern, dass Meta Fakten schafft, bevor die Rechtslage geklärt ist", erklärte VZ-Datenschutzexpertin Christine Steffen laut der Mitteilung. "Sind die Daten erst einmal für KI verwendet worden, ist ein Rückruf kaum noch möglich."

Es sei nicht das Ziel der Verbraucherzentrale, die Entwicklung künstlicher Intelligenz zu verhindern, sondern sicherzustellen, dass sie auf einer rechtsstaatlichen und fairen Grundlage erfolge. "Meta scheint seine kommerziellen Interessen über die Rechte der Betroffenen zu stellen." Verbraucher sollten die Kontrolle über ihre persönlichen Daten behalten.

Laut Verbraucherzentrale können Verbraucher:innen der Verwendung ihrer öffentlichen Informationen für KI-Trainingszwecke vor dem 27. Mai widersprechen. Eine Anleitung dazu biete man auf der VZ NRW-Homepage an.

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