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Umstrittener Paragraf 188

"Majestätsbeleidigung"? Was im AfD-Wahlprogramm zu Weidels Strafanträgen steht

  • Veröffentlicht: 03.06.2025
  • 17:21 Uhr
  • Christopher Schmitt
AfD-Chefin Alice Weidel wehrt sich gegen Beleidigungen im Netz - mithilfe eines Paragrafen, den ihre Partei kritisiert.
AfD-Chefin Alice Weidel wehrt sich gegen Beleidigungen im Netz - mithilfe eines Paragrafen, den ihre Partei kritisiert.© IMAGO/Andreas Gora

Doppelmoral bei der AfD? Alice Weidel nutzt laut Medienberichten massiv den Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs, um gegen Beleidigungen im Netz vorzugehen. Im Bundestagswahlprogramm positionierten sich die Rechten hierzu eigentlich unmissverständlich.

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Alice Weidel wird im Netz regelmäßig beleidigt. Wie der "Tagesspiegel" im Januar schrieb, ist die AfD-Chefin sogar unter Politiker:innen besonders oft von Beleidigungen betroffen. Dass sich Weidel dagegen juristisch zur Wehr setzt - nach "T-Online"-Recherchen erstattete sie zahlreiche Anzeigen - hätte wohl weniger Medienecho hervorgerufen, würde sich ihre vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall geführte Partei nicht als Kämpferin für die Meinungsfreiheit positionieren.

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Der Recherche von "T-Online" zufolge machten sich Weidel sowie andere AfD-Politiker:innen hierfür den Artikel 188 des Strafgesetzbuchs (StGB) zu Nutze, mit dem sich "gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung" vorgehen lässt. Weidel selbst hatte den ehemaligen Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) für rechtliches Vorgehen unter Verwendung dieses Paragrafen im vergangenen Jahr scharf kritisiert. Auch die AfD vertritt mit Blick auf das Bundestagswahlprogramm 2025 eine klare Haltung.

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Was steht im AfD-Parteiprogramm zum Paragrafen?

Im Wahlprogramm zur letzten Bundestagswahl stellt die AfD ganz konkrete Forderungen in Bezug auf Paragraf 188 StGB - zu finden unter dem Unterpunkt "Grundrecht der Meinungsfreiheit - keine Zensur in der öffentlichen Debatte".

"Jede Zensur von Meinungsäußerungen stellt einen Angriff auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit dar", wird dort zunächst allgemein mit Blick auf die sozialen Medien sowie das Bildungswesen kritisiert. Große Anbieter sozialer Medien sollten sich verpflichten, "die Meinungsfreiheit ihrer Nutzer zu respektieren".

Grundsätzlich solle das Internet als "Ort der freien Meinungsäußerung" erhalten bleiben. "Die Verfolgung, Ächtung und Löschung von sog. 'Hate Speech' ist ein Verstoß gegen die Meinungsfreiheit, soweit diese über den strafrechtlichen Ehrenschutz hinausgeht", heißt es im AfD-Wahlprogramm weiter.

Auch dürfe es "keine Zensur durch staatlich beauftragte Berufsdenunzianten geben". Wer genau zu diesen "Berufsdenunzianten" zählt, bleibt offen. Allerdings habe eine Anwältin gegenüber "T-Online" bestätigt, mit einigen Fällen mit AfD-Bezug zu tun zu haben, die von einer Anwaltsfirma kommen, welche KI-unterstützt das Netz nach Beleidigungen gegen Politiker:innen durchforstet.

Auf den umstrittenen Paragrafen 188 StGB wird auch ganz konkret Bezug genommen: Dieser wird spöttisch als "Majestätsbeleidigung" bezeichnet. Im Wortlaut heißt es daraufhin: "Den besonderen Schutz des § 188 StGB für Personen, die im politischen Leben des Volkes stehen, wollen wir abschaffen." Es gebe eine "systematische Instrumentalisierung dieses Paragrafen, um legitime Kritik zu unterbinden". Dies stelle eine "unangemessene Verkürzung des Schutzbereichs der Meinungsfreiheit" dar. Politiker:innen und Bürger:innen müssten gleichbehandelt werden.

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Weidels Sprecher nennt es "Waffengleichheit"

Für Weidels Sprecher Daniel Tapp sind die Anzeigen unter Berufung auf den Paragrafen "rechtliche Waffengleichheit". Es sei "töricht, wenn sich die AfD bis zur Abschaffung nicht zur Wehr setzen würde" - obwohl die Partei das Gesetz ablehne, zitiert ihn "T-Online".

  • Verwendete Quellen
  • T-Online: "Weidel stellt Strafanträge wegen Beleidigung im Netz"
  • Spiegel.de: "Alice Weidel erstattet Hunderte Anzeigen wegen Beleidigung im Netz"
  • Tagesspiegel: "Politiker-Beleidigung im Netz auf Höchststand"
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