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Mehrere Bundesländer betroffen

Dringender Schinken-Rückruf wegen Kunststoff-Fremdkörpern

  • Aktualisiert: 24.05.2024
  • 12:12 Uhr
  • Clarissa Yigit
Die "Gut & Günstig Delikatess Rohschinkenwürfel“ von Edeka und Marktkauf werden wegen möglicher Fremdkörper zurückgerufen. 
Die "Gut & Günstig Delikatess Rohschinkenwürfel“ von Edeka und Marktkauf werden wegen möglicher Fremdkörper zurückgerufen. © photocrew / Adobe Stock

In "Gut & Günstig Delikatess Rohschinkenwürfel", die überwiegend bei Edeka und Marktkauf verkauft wurden, könnten unter Umständen Fremdkörper aus Kunststoff enthalten sein. Daher ruft der Hersteller dieses Produkt zurück und rät dringend vom Verzehr ab.

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Die Schwarzwaldhof Fleisch- und Wurstwaren GmbH ruft "Gut & Günstig Delikatess Rohschinkenwürfel" in der 2 × 125 Gramm-Packung zurück. Grund für den Rückruf ist der Verdacht, dass rote Kunststoff-Fremdkörper in dem Produkt enthalten sein könnten.

Dabei seien ausschließlich die Produkte mit dem aufgedruckten Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 07.06.2024 und dem im gleichen Feld stehenden Zeitstempel von 17 Uhr bis 18 Uhr von dem Warenrückruf betroffen. Andere Artikel und weitere MHDs oder Zeitstempel bleiben von dem Warenrückruf unberührt.

Im Video: Wegen Verletzungsgefahr - Ritter Sport ruft Schokolade zurück

Diese Produkte sollten nicht mehr verzehrt werden

  • Artikel: "GUT&GÜNSTIG Delikatess Rohschinkenwürfel"
  • Inhalt: 2 x 125 Gramm
  • MHD: 07.06.2024
  • Zeitstempel: 17 Uhr bis 18 Uhr
  • Hersteller: Schwarzwaldhof Fleisch und Wurstwaren GmbH
  • Verkauft durch: Edeka und Marktkauf
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:newstime

Verkauft wurde das betroffene Produkt überwiegend bei Edeka und Marktkauf in den folgenden Bundesländern:

Die Schwarzwaldhof Fleisch- und Wurstwaren GmbH sowie die betreffenden Handelsunternehmen haben bereits unverzüglich reagiert und die entsprechenden Produkte sofort aus dem Verkauf genommen.

Konsument:innen, die die "Gut&Günstig Delikatess Rohschinkenwürfel" mit dem genannten MHD als auch Zeitstempel erworben haben, können dieses auch ohne Vorlage eines Kassenbons in dem jeweiligen Supermarkt zurückgeben.

  • Verwendete Quellen:
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