Trotz Gerichtsentscheidung
"Spielräume sind da": Merz will Asylsuchende weiter zurückweisen
- Veröffentlicht: 03.06.2025
- 15:48 Uhr
- dpa
Obwohl das Verwaltungsgericht die Zurückweisung von Asylsuchenden an der Grenze im konkreten Fall als rechtswidrig eingestuft hat, hält Kanzler Friedrich Merz an seinen Plänen fest. Auch weiterhin könne zurückgewiesen werden.
Kanzler Friedrich Merz hält an der Zurückweisung Asylsuchender an der Grenze auch nach der Verwaltungsgerichtsentscheidung fest, mit der dies im konkreten Fall für rechtswidrig erklärt wurde. Die Entscheidung des Berliner Gerichts enge die Spielräume zwar möglicherweise noch einmal etwas ein, sagte der CDU-Chef beim Kommunalkongress des Deutschen Städte- und Gemeindebundes in Berlin. "Aber die Spielräume sind nach wie vor da. Wir wissen, dass wir nach wie vor Zurückweisungen vornehmen können."
"Wir werden das selbstverständlich im Rahmen des bestehenden europäischen Rechts tun", sagte Merz. "Aber wir werden es tun, auch um die öffentliche Sicherheit und Ordnung in unserem Lande zu schützen und die Städte und Gemeinden vor Überlastung zu bewahren." Dieser Aufgabe wolle sich die Bundesregierung unverändert stellen. Der Kanzler unterstrich, bis sich die Lage an den europäischen Außengrenzen mit Hilfe von neuen gemeinsamen europäischen Regeln deutlich verbessert habe, "werden wir die Kontrollen an den Binnengrenzen aufrechterhalten müssen".
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte am 7. Mai eine Intensivierung der Grenzkontrollen verfügt und angeordnet, auch Asylsuchende an der Grenze zurückzuweisen – allerdings mit Ausnahmen, etwa für Kinder und Schwangere. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte am Montag (2. Juni) in einer Eilentscheidung festgestellt, die Zurückweisung dreier Somalier bei einer Grenzkontrolle am Bahnhof Frankfurt (Oder) sei rechtswidrig. Ohne eine Klärung, welcher EU-Staat für einen Asylantrag der Betroffenen zuständig sei, dürften sie nicht abgewiesen werden. Die drei Betroffenen waren nach Polen zurückgeschickt worden.
Dobrindt: Zurückweisungen wegen Überforderung
Dobrindt sagte in Berlin: "Wir sind der Überzeugung, dass das, was wir tun, dass diese Zurückweisungen, dass die im Einklang mit dem Recht sind." Dabei berief er sich erneut auf Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Diese sogenannte Notlagenklausel erlaubt Ausnahmen, wenn es um die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit geht. Dobrindt sagte, es gebe durch irreguläre Migration eine Überforderung bei der Integrationsfähigkeit, in den Kitas, den Schulen bis zum Gesundheitswesen. Dies könne man vor Gericht gegebenenfalls ausführlich nachweisen und damit auch die Zurückweisungen von Asylsuchenden begründen.