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Prozess vor dem Landgericht

Böllerwurf im Augsburger Stadion: 28-Jähriger muss drei Jahre ins Gefängnis

  • Aktualisiert: 22.04.2024
  • 17:52 Uhr
  • Sara Ritterbach Ciuró

Video: Redakteurin Liane Baghai

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Etwa ein Dutzend Menschen wurden wegen eines Böllerwurfs im Augsburger Bundesligastadion verletzt. Das Urteil für den Täter ist jetzt gefallen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Während eines Bundesliga-Spiels hat ein 28-Jähriger einen Böller im Augsburger Stadion geworfen. Dabei wurden mehrere Personen verletzt. 

  • Der Hoffenheim-Fan wurde jetzt zu drei Jahren Gefängnis verurteilt.

  • Neben dem 28-Jährigen sind drei Bekannte wegen Beihilfe angeklagt. Sie sollen den Haupttäter unterschiedlich unterstützt haben.

Inhalt

+++ 22. April, 16:46 Uhr
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Drei Jahre Haft für Täter

Nach dem Wurf eines massiven Böllers während eines Fußball-Bundesligaspiels ist ein 28 Jahre alter Hoffenheim-Fan am Montag zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Durch die Zündung des in Deutschland nicht zugelassenen Böllers wurden zwölf Menschen verletzt, darunter mehrere Kinder.

"Massiver Sprengstoffvorfall"

Es sei kein normaler Pyrotechnikfall im Stadion gewesen, betonte der Vorsitzende Richter Christoph Kern. Es gehe vielmehr um einen "massiven Sprengstoffvorfall", der 26 000 Menschen in dem Augsburger Stadion in Terrorangst versetzt habe, sagte er im Urteil. Das Spiel zwischen dem FC Augsburg und der TSG 1899 Hoffenheim (1:1) war am 11. November 2023 mehrere Minuten unterbrochen worden, auch um die Verletzten zu behandeln.

Der Richter betonte, dass der verwendete Böller eine erhebliche Sprengkraft gehabt habe. Solche Böller würden auch verwendet, um Geldautomaten zu zerstören. Es mache "fassungslos", dass dieser sogenannte Mamba-Böller dann unmittelbar neben zwei Kindern explodiert sei.

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28-Jähriger legt Geständnis ab

Der 28-Jährige hatte ein umfangreiches Geständnis abgelegt und sich mehrfach entschuldigt.

Er hatte auch einem Opfer, das wegen des Böllers voraussichtlich sein Leben lang unter Tinnitus leiden wird, ein Schmerzensgeld gezahlt. "Es war einfach dumm", sagte er am Ende des Verfahrens. Durch den Prozess habe er gelernt, wie gefährlich seine Tat gewesen sei.

Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre gefordert

Der Staatsanwalt hatte fast fünf Jahre Gefängnis für den 28-Jährigen gefordert. Er warf dem Angeklagten vor, dass er durch den illegalen Böller in der weitgehend gefüllten Arena nur "maximale Aufmerksamkeit" erreichen wollte.

Der Verteidiger hatte sich für eine zweijährige Haftstrafe ausgesprochen, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Er verwies darauf, dass der 28-Jährige wegen der Tat bereits seit mehr als fünf Monaten in Untersuchungshaft sitze.

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Strafen für Bekannte

Mit dem Hauptangeklagten standen drei Bekannte von ihm vor Gericht. Sie hatten den Böllerwerfer angestachelt oder bei der Tatbegehung unterstützt.

Wegen Beihilfe zur Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion sowie gefährlicher Körperverletzung erhielten sie Haftstrafen, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Alle drei hatten ebenfalls Geständnisse abgelegt und sich entschuldigt.

+++ 22. April, 13:35 Uhr

Gefängnisstrafe für Böllerwerfer?

Nach einem Böllerwurf mit rund einem Dutzend Verletzten während eines Bundesligaspiels hat der Staatsanwalt für den Hauptbeschuldigten vier Jahre und zehn Monate Gefängnis verlangt.

In dem Prozess vor dem Landgericht Augsburg sagte der Ankläger am Montag, dass die Tat des 28-Jährigen "besonders rücksichtslos" gewesen sei. Es seien am 11. November 2023 bei dem Fußballspiel zwischen dem FC Augsburg und der TSG 1899 Hoffenheim (1:1) auch Kinder verletzt worden, nur weil der Angeklagte durch den illegalen Böller eine "maximale Aufmerksamkeit" erreichen wollte.

Das Urteil sollte noch am Montagnachmittag verkündet werden.

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Angeklagter entschuldigt sich

Der 28-Jährige hatte den Böllerwurf zugegeben und sich mehrfach dafür entschuldigt. "Es war einfach dumm", sagte er am Ende des Verfahrens. Durch den Prozess habe er gelernt, wie gefährlich seine Tat gewesen sei.

Sein Verteidiger hat sich für eine zweijährige Haftstrafe ausgesprochen, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Der Anwalt verwies darauf, dass der 28-Jährige bereits seit mehr als fünf Monaten in Untersuchungshaft sitze.

Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 28-Jährigen Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion sowie gefährliche Körperverletzung in der mit 26.000 Menschen gefüllten Arena vor.

In der Anklage war von 14 Verletzten durch den Böller die Rede, in seinem Plädoyer ging der Staatsanwalt von nur noch 12 Fällen aus. Die Verteidiger sehen nach dem Prozess lediglich 11 Verletzte, die unter anderem Knalltraumata erlitten haben.

Drei weitere Personen angeklagt

Neben dem 28-Jährigen sind drei Bekannte wegen Beihilfe angeklagt. Sie sollen den Haupttäter vor und bei der Tat unterschiedlich unterstützt haben.

Der Staatsanwalt forderte für zwei dieser Angeklagten Bewährungsstrafen, für den dritten zwei Jahre Haft ohne Bewährung. Die Verteidiger verlangten für alle Mitangeklagten Bewährungsstrafen. Alle drei hatten ebenfalls Geständnisse abgelegt und sich entschuldigt.

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  • Verwendete Quelle:
  • Nachrichtenagentur dpa
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