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Kritik an Polizeiaufgabengesetz in Bayern

Klage gegen Polizeiaufgabengesetz in Bayern: Gericht entscheidet im Juni

  • Veröffentlicht: 04.05.2023
  • 18:26 Uhr
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© 17:30 SAT.1 Bayern

In Bayern sorgt das Polizeiaufgabengesetz schon länger für reichlich Diskussion. Im Juni soll es nun endlich eine Entscheidung geben, wenn eine Klage gegen das Gesetz vor Gericht verhandelt wird. Grüne und SPD in Bayern haben ebenfalls Klagen eingereicht.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Polizeiaufgabengesetz (PAG) in Bayern schon länger in Kritik.

  • Im Juni will Gericht über Klage gegen das PAG entscheiden.

  • Grüne und SPD äußern ebenfalls Kritik.

Entscheidung über Polizeiaufgabengesetz

Am 14. Juni soll der bayerische Verfassungsgerichtshof (VGH) eine Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit mehrerer Bestimmungen im Polizeiaufgabengesetz (PAG) verkünden. Das gab Präsident Hans-Joachim Heßler bei einer mündlichen Verhandlung einer Popularklage gegen das Gesetz bekannt. Aber das ist nicht das einzige Verfahren, das beim Verfassungsgerichtshof anhängig ist.

Die Grünen und die SPD haben ebenfalls Klagen und Meinungsverschiedenheiten zu dem Gesetz eingereicht. Mit dem Verkündungstermin im Juni ist die juristische Debatte um das umstrittene Gesetz also noch lange nicht beendet.

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Präventivgewahrsam in Kritik

In ihrer Popularklage kritisierten der Bund für Geistesfreiheit München und der Bund für Geistesfreiheit Bayern vor allem den Präventivgewahrsam und den im Gesetz eingeführten Begriff der "drohenden Gefahr" als verfassungswidrig, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet. Das PAG verstoße dabei gegen das Rechtsstaatsprinzip, den Grundsatz der Gewaltenteilung und mehrere Grundrechte. Der Bayerische Landtag und die Staatsregierung halten die Klage für unbegründet.

Im Video: Überwachung unverhältnismäßig? Bayerns Polizeiaufgabengesetz in Kritik

Überwachung unverhältnismäßig? Bayerns Polizeiaufgabengesetz in Kritik

Bedenken von Bürgern weitergeben

Die Antragssteller in diesem Verfahren rechnen nicht mit großen Erfolgschancen. "Der Ausgang ist relativ klar", sagte Michael Wladarsch, Vorsitzender des Bundes für Geistesfreiheit Bayern, nach der Verhandlung. Das Ziel der Klage sei vielmehr, Bedenken aus der Bürgerschaft an die Justiz und Staatsregierung zu kommunizieren. "Deswegen ist unsere Klage auch wichtig, weil wir die Volksstimmung abholen und sensibilisieren", so Wladarsch.

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Kritik von Katharina Schulze

Katharina Schulze, Fraktionsvorsitzende der Landtagsgrünen, erklärte: "In keinem anderen Bundesland verfügt die Polizei über die Möglichkeit, Bürgerinnen und Bürger so lange und schon wegen der Begehung von reinen Ordnungswidrigkeiten in Vorbeugehaft zu nehmen. Die Vorschrift ist unserer Überzeugung nach nicht mit unserer Verfassung vereinbar und ein Hauptkritikpunkt unserer Klage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen das PAG."

Präsident Heßler betonte zu Beginn der Verhandlung mehrfach, dass Gegenstand des Verfahrens nicht die verfassungsgemäße Anwendung des PAG in Einzelfällen sei, sondern die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der Regelungen selbst.

Hintergründe zum PAG

Das PAG regelt die Kompetenzen der Polizei im Umgang mit Beschuldigten, aber auch in bestimmten Einsatzlagen. Viele Details sind seit Jahren politisch umstritten - unter anderem die Möglichkeit des Präventivgewahrsams, der zuletzt häufig im Zusammenhang mit Demonstrationen von Klimaaktivisten richterlich angeordnet worden war. Dieser darf bis zu einem Monat dauern, wenn er der Verhinderung von Straftaten dient.

  • Verwendete Quelle:
  • Nachrichtenagentur dpa
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